Wir fördern das Selbsthilfe-Engagement
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V. Die Selbsthilfe erhält einen fest definierten Betrag, der jährlich angepasst wird.
Die Pronova BKK stellt ihren Förderbetrag vollständig dem BKK Dachverband für die Förderung von Projekten von Selbsthilfebundesorganisationen zur Verfügung. Wir tragen damit zur Stärkung und Weiterentwicklung der Selbsthilfe bei. Direkt davon profitieren auch viele Selbsthilfegruppen in unseren Regionen.
Informationen zur Pauschalförderung findest du auf der Website des GKV Spitzenverbands. Möchtest du einen Projektantrag stellen? Eine Übersicht über Betriebskrankenkassen, die Projekte fördern und dir bei der Antragstellung weiterhelfen, findest du beim BKK Dachverband.