Zum 01.01.2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn und damit auch die Geringfügigkeitsgrenze. Statt 538 € können Minijobber*innen in 2025 bis zu 556 € monatlich verdienen.
Zum 01.01.2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn und damit auch die Geringfügigkeitsgrenze. Statt 538 € können Minijobber*innen in 2025 bis zu 556 € monatlich verdienen.
Die Rechtskreistrennung Ost/West endet: Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein einheitliches Rentenrecht in Deutschland. Was sich für Arbeitgebende, Arbeitnehmende und das Meldeverfahren ändert, erfahren Sie hier.
In Zeiten einer sich zunehmend verändernden Lebens- und Arbeitswelt haben sich auch in der gesetzlichen Unfallversicherung neue Schutzbedarfe ergeben. Um dem Rechnung zu tragen, wurde das Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz auf den Weg gebracht.
Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, Anfragen zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch abzufragen. Zum Jahreswechsel 2024/2025 kommt es zu einigen Veränderungen im eAU-Verfahren, die den Prozess für Arbeitgebende und Krankenkassen erleichtern.
Wenn ein Kind krank ist und ein Elternteil sich um die Betreuung kümmern muss, kann dieser meist nicht selber arbeiten. Was Sie über den Anspruch auf Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld im Jahr 2025 wissen sollten.
Weniger Papier: Mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz Anfang 2024 wurde ein elektronisches Antrags- und Ausstellungsverfahren für Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen geschaffen.
Arbeitgebende und Zahlstellen für Versorgungsbezüge können elektronisch über das SV-Meldeportal die zuständige Krankenkasse ihrer Arbeitnehmer*innen beim GKV-Spitzenverband abrufen. Andere Abrechnungssysteme stellen das neue Tool nach und nach noch zur Verfügung.
Welche neuen Regelungen gelten ab dem 01.01.2025? Was hat sich im Bereich Arbeits- und Steuerrecht geändert? Alle Informationen zu den Änderungen zum Jahreswechsel 2024/2025 finden Sie in unserem E-Magazin. Einfach reinklicken!
Alles auf einen Blick: Alle Beitragssätze zur Sozialversicherung, die gesetzlichen Rechengrößen und Fälligkeitstermine haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt.