Strukturiertere Darstellung der Zeiträume
Die Darstellung von Zeiträumen, die die Krankenkassen den Arbeitgebenden im eAU-Abrufverfahren zurückmelden, wurde übersichtlicher strukturiert. Ab dem 01.01.2025 werden die Zeiträume, unabhängig von der Art der Abwesenheit der Arbeitnehmenden, in den Feldern „Nachweis_seit“ und „Voraussichtlich_Nachweis_bis“ bzw. „Tatsaechlich_Nachweis_bis“ abgebildet. Damit sind neben Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auch Zeiten der stationären Krankenhausbehandlung und der Behandlung in Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen im eAU-Verfahren abgebildet.
Zur Unterscheidung für Arbeitgebende wurden neue Auswahlkriterien bei der Rückmeldung („2 = AU“, „3 = Krankenhaus“, „5 = Vorsorge- oder Rehabilitation“) aufgenommen.