Mutterschutz nach Fehlgeburt: Die neuen Fristen
Bisher hatten Frauen nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche keinen Anspruch auf Mutterschutz. Die neue Regelung führt nun gestaffelte Schutzzeiten ein:
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen Mutterschutz
- Ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen Mutterschutz
- Ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen Mutterschutz
Diese Anpassung berücksichtigt die körperliche und psychische Belastung nach einem solchen Ereignis und gibt Frauen mehr Zeit zur Erholung. Die Reform stärkt den Schutz von Frauen in schwierigen Situationen und sorgt für mehr Gerechtigkeit im Mutterschutzgesetz.