Abfindungszahlung: Monatlich oder einmalig?
Die meisten Abfindungen stehen in Verbindung mit dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses. Sie werden gezahlt, um den Verlust des Arbeitsplatzes auszugleichen und zukünftige Verdienstminderungen, z. B. aufgrund eines Arbeitslosengeldbezuges, auszugleichen.
Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Abfindungszahlung ist, ob sie als monatlich wiederkehrende Leistung oder in Form einer Einmalzahlung geleistet wird.
Eine Abfindung, die monatlich gezahlt wird, ist in voller Höhe als beitragspflichtige Einnahme dem Beitragsmonat zuzuordnen, in dem sie zufließt. Einmalige Abfindungszahlungen sind hingegen beitragsbefreit. Beides hat Vor- und Nachteile.