Die Betriebsprüfung umfasst insbesondere die folgenden Punkte:
- Beurteilungen der Beschäftigungsverhältnisse (Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit)
- Festlegung der Höhe des Arbeitsentgeltes und die für die Beitragsberechnung vorgenommenen Beurteilungen der Entgeltbestandteile
- Zeitliche Zuordnung der Entgelte und Berechnung der Beiträge
- Abgegebene Meldungen zur Sozialversicherung
- Berechnung der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
- Berechnung der Insolvenzgeldumlage
- Vollständigkeit der Entgeltunterlagen
Die Prüfung erfolgt grundsätzlich in Rahmen von Stichproben.