Umlage­versicher­ung Pflichtversicherung zu Ihrer Absicherung

Fallen Mitarbeitende aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft aus, müssen Sie als Arbeitgeber*in das Entgelt fortzahlen. Über die Umlageversicherung U1 bzw. U2 können Sie sich die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen.

Schwangere Frau im Gespräch mit Kollegen
Fallen Mitarbeitende aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft aus, müssen Sie als Arbeitgeber*in das Entgelt fortzahlen. Über die Umlageversicherung U1 bzw. U2 können Sie sich die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen.

Alles Wichtige zur Umlageversicherung

Feststellung der Umlagepflicht

Die Umlageversicherung (U1) ist eine Pflichtversicherung für Arbeitgebende, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer*innen beschäftigen. Damit Sie diese Zahl korrekt ermitteln können, sind einige Details zu beachten. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Umlage­versicherung 1 (U1)

Die Umlageversicherung 1 (U1) ist wie eine Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Sie versichern sich gegen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, zahlen dafür einen bestimmten wählbaren Beitragssatz und bekommen einen bestimmten Prozentsatz von der Lohnfortzahlung wieder.

Umlage­versicherung 2 (U2)

Die Umlageversicherung 2 (U2) gleicht die finanziellen Belastungen von Arbeitgeber*innen aus, wenn deren Mitarbeiterinnen aufgrund von Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot auferlegt bekommen bzw. wenn sie sich im Mutterschutz befinden.

Rechner

Umlagepflicht ermitteln

Nutzen Sie unseren Umlagerechner, um die Anzahl Ihrer Mitarbeitenden richtig zu bestimmen und festzustellen, ob Sie umlagepflichtig (U1) sind.