Anzahl der Beschäftigten richtig bestimmen
Zu den Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmenden, die einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben. Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte inkl. aller geringfügig Beschäftigten.
Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend ihrer geringeren Arbeitszeit in vermindertem Umfang mit einem entsprechenden Faktor als Beschäftigte berücksichtigt:
- Nicht mehr als 10 Stunden wöchentlich: Faktor 0,25
- Nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich: Faktor 0,5
- Nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich: Faktor 0,75
Gehen Sie dabei immer von der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit aus.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung. Sie können unseren Rechner zur Feststellung der Umlagepflicht nutzen oder unser Formular ausfüllen und uns zur Ermittlung zusenden.
Die wichtigsten Fragen beantworten wir Ihnen in unserem FAQ.