Altersteilzeit gestalten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Altersteilzeitverträge mit seinen Beschäftigten zu vereinbaren. Wichtig ist die Bereitschaft dazu: Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Die Firma muss das wollen - sie stellt die finanziellen Mittel freiwillig bereit.
Altersteilzeit gibt es grundsätzlich in 3 Formen:
- Gleichverteilungsmodell: Arbeitszeit und Gehalt werden halbiert und zu gleichen Teilen auf die Laufzeit der Altersteilzeit verteilt.
- Blockmodell: Es wird mit halbiertem Gehalt ohne Stundenreduzierung weitergearbeitet (=Arbeitsphase), um anschließend für den Rest der Laufzeit bei gleichem Gehalt gar nicht mehr zu arbeiten (=Freistellungsphase mit Wertguthaben).
- Individuelles Modell: Die genaue Verteilung der Arbeitszeit können Arbeitgebende und Arbeitnehmende individuell vereinbaren. Beispielsweise kann auch eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit und Arbeitstage verabredet werden.
Bei allen Modellen gilt: Die Altersteilzeit endet mit Beginn der gesetzlichen Rente.
Arbeitgebende müssen das halbierte Gehalt mit einem festgelegten Betrag aufstocken. Das Gesetz sieht eine Mindestaufstockung um 20 % des Teilzeit-Entgelts in der Altersteilzeit vor.