Allgemeines zur Mehrfachbeschäftigung
Als Arbeitgeber*in sind Sie für die Prüfung der versicherungsrechtlichen Belange Ihrer Beschäftigten zuständig. Dazu gehört insbesondere die Beurteilung von Versicherungspflicht und -freiheit. Zudem haben Sie die Beiträge für alle Zweige der Sozialversicherung zu berechnen, elektronisch nachzuweisen und an die Krankenkasse abzuführen. Gleiches gilt für die Umlageversicherung.
Sofern Arbeitnehmer*innen mehrere Beschäftigungen gleichzeitig bei verschiedenen Arbeitgebenden ausüben, gibt es Besonderheiten zu beachten.
Jede*r Mitarbeitende ist gesetzlich verpflichtet, über all seine Beschäftigungsverhältnisse zu informieren. Wenn neben der Hauptbeschäftigung nur ein Minijob ausgeübt wird, ändert sich sozialversicherungsrechtlich nichts.