DEÜV-Meldungen, Meldegründe und Meldefristen
In der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) wird die Durchführung des elektronischen Meldeverfahren von Arbeitgeber*innen an die Träger der Sozialversicherung geregelt.
DEÜV-Meldungen werden über zertifizierte Abrechnungsprogramme z. B. das SV-Meldeportal an die Krankenkasse übermittelt. Die Einzugsstelle für Minijobber ist die Minijob-Zentrale bei der Knappschaft-Bahn-See (KBS). Es gibt verschiedene Gründe, die eine Meldung erfordern. Diese sind wiederum an unterschiedliche Meldefristen gebunden.
Meldegründe nach der DEÜV
Für Unternehmen gibt es verschiedene Anlässe, eine Meldung zur Sozialversicherung für Beschäftigte zu erstellen. Mit einer Meldung wird mitgeteilt, welche Art der Beschäftigung ausgeübt wird, ob es Änderungen im Beschäftigungsverhältnis gibt und in welchen Sozialversicherungszweigen Versicherungspflicht oder -freiheit besteht. Eine Meldung zur Sozialversicherung enthält somit immer einen Abgabegrund, der über die Art der Mitteilung informiert.
Eine Aufstellung über die Meldegründe finden Sie in unserem Informationsportal für Arbeitgebende.
Meldefristen nach der DEÜV
Jeder Meldegrund hat eine bestimmte Meldefrist, die es zu beachten gilt. Die wichtigsten haben wir aufgelistet:
- Anmeldung bzw. Abmeldung: Beginn und Ende einer Beschäftigung sind mit der 1. folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem Beginn/Ende, zu melden.
- Jahresmeldung: Eine Jahresmeldung ist für alle am 31.12. Beschäftigten mit der 1. folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu übermitteln, spätestens bis zum 15.02. des folgenden Jahres.
- Unterbrechungsmeldung: Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsentgelt für mind. einen Kalendermonat unterbrochen, ist eine Unterbrechungsmeldung zu tätigen. Diese muss für den Zeitraum bis zum Wegfall des Entgeltanspruchs innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des 1. Kalendermonats erfolgen.
- Sondermeldung: Beitragspflichtiges, einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist spätestens innerhalb von 6 Wochen nach der Zahlung zu melden.