Rechtliche Grundlage für den Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein flächendeckender Mindestlohn für ganz Deutschland, der mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeführt wurde. Er gilt mit wenigen Ausnahmen für alle Arbeitnehmer*innen, egal, in welchem Bundesland sie leben oder arbeiten.
Der Mindestlohn wurde zum 2024 von 12 € auf 12,41 € pro Stunde erhöht und zum 01.01.2025 wird erneute um 0,41 € angepasst. Der Mindestlohn beträgt 2025 dann 12,82 € pro Stunde. Zuständig für die Anhebung ist die Mindestlohnkommission.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gelten weiterhin branchenbezogene tarifliche Mindestlöhne, die über diesem liegen. Nur wenige Personengruppen sind vom Mindestlohn ausgenommen, z. B. Auszubildende.