Rechtliche Grundlage für den Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein flächendeckender Mindestlohn für ganz Deutschland, der mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeführt wurde. Er gilt mit wenigen Ausnahmen für alle Arbeitnehmer*innen, egal, in welchem Bundesland sie leben oder arbeiten.
Der Mindestlohn wurde zum 01.01.2024 von 12 € auf 12,41 € pro Stunde erhöht – eine schrittweise Anhebung ist für die kommenden Jahre geplant, für 2025 ist bereits eine erneute Anpassung um 0,41 € angekündigt. Zuständig hierfür ist die Mindestlohnkommission.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gelten weiterhin branchenbezogene tarifliche Mindestlöhne, die über diesem liegen. Nur wenige Personengruppen sind vom Mindestlohn ausgenommen, z. B. Auszubildende.