Übergangsbereich oder auch: Midijob
Beschäftigte mit einem geringen Bruttoeinkommen sollen finanziell entlastet werden. Durch die Festlegung des Übergangsbereiches, früher auch Gleitzone genannt, verringern sich die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben. Dazu wurde ein spezielles Berechnungsverfahren eingeführt. Umgangssprachlich sagen wir auch Midijobs.
Berechnungsverfahren
Es handelt sich um einen Midijob, wenn das Arbeitsentgelt 538,01 € bis 2.000 € (ab 01.01.2024) beträgt und die obere Grenze regelmäßig nicht überschritten wird. Bei mehreren Beschäftigungen ist das erzielte Arbeitsentgelt insgesamt maßgebend. Simpel gesprochen beginnt der Midijob also dort, wo der Minijob aufhört.
Bei den Midijobs steigt die prozentuale Beitragsbelastung im Übergangsbereich progressiv an. Um diese prozentuale Berechnung sicherzustellen, wurden Formeln entwickelt. Diese werden vom Gesetzgeber regelmäßig überprüft und auch angepasst.
Um es Ihnen leicht zu machen, bieten wir Ihnen zur Berechnung der Beitragsanteile unseren Gleitzonenrechner an. Einfach die relevanten Daten eintragen, und schon erhalten Sie die Ergebnisse für Ihre Beitragsabrechnung.
Meldeverfahren
Sofern Arbeitsentgelt durch eine Jahresmeldung, Abmeldung oder Unterbrechungsmeldung gemeldet wird, ist diese im Übergangsbereich mit dem Kennzeichen „Midijob“ zu versehen.
Hierbei sind 3 Kennzeichen zu berücksichtigen:
- 0 = monatliches Arbeitsentgelt ohne Übergangsbereich
- 1 = monatliches Arbeitsentgelt durchgehend innerhalb des Übergangsbereichs
- 2 = monatliches Arbeitsentgelt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Übergangsbereichs
In die Meldungen ist als beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt die reduzierte beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags einzutragen. Damit die Rentenversicherungsträger die Rentenanwartschaften aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnen können, ist zusätzlich das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt anzugeben.