Masern bei Kindern

Masern gelten für manche als harmlose Kinderkrankheit – zu Unrecht. Denn Masern gehören zu den gefährlichsten Infektionskrankheiten. Die gute Nachricht: Mit Impfungen kannst du dein Kind schützen.

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Masern gelten für manche als harmlose Kinderkrankheit – zu Unrecht. Denn Masern gehören zu den gefährlichsten Infektionskrankheiten. Die gute Nachricht: Mit Impfungen kannst du dein Kind schützen.

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Lebensgefahr durch Masern

Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen – Beschwerden, die sich wie ein grippaler Infekt anfühlen. Kommt dann noch ein Ausschlag hinzu, liegt ein anderer Verdacht auf der Hand: Es könnte sich auch um Masern handeln. Eine sehr ansteckende, mit Fieber einhergehende Viruserkrankung, die leider gar nicht so ohne ist.

Jahr für Jahr gibt es auch in Deutschland Fälle von Masernerkrankungen, die nicht glimpflich ausgehen: Denn Masern können zu lebensbedrohlichen Komplikationen wie einer Lungenentzündung oder Hirnhautentzündung führen. Eine besonders schwere Folge einer Maserninfektion ist SSPE, die subakute sklerosierende Panenzephalitis, bei der sich das Gehirn auflöst – ein Prozess, der sich über Jahre hinzieht und immer tödlich verläuft.

Leider stufen einige Eltern Masern immer noch als harmlose Kinderkrankheit ein, die ihr Kind ruhig durchmachen könne. Im Bewusstsein dieser Eltern gilt die Impfung gegen Masern als viel gefährlicher als die Krankheit selbst.

2020 starben weltweit 60.700 Menschen an den Folgen einer Maserninfektion, davon in Europa ca. 100. Dem gegenübergestellt: Die Impfung gegen Masern hingegen verursacht nur in den seltensten Fällen ernste Komplikationen.

Fakten sprechen lassen und impfen

Klar, ganz ohne ein kleines Restrisiko ist die Impfung gegen Masern nicht: Bei 1 Million Impfungen tritt durchschnittlich eine lebensbedrohende Hirn- oder Hirnhautentzündung auf. Das liegt daran, dass mit noch lebenden, aber abgeschwächten Masernviren geimpft wird. In der Regel wird das Immunsystem des Kindes aber leicht damit fertig.

Wichtig – das Risiko bei einer Maserninfektion ist um ein Vielfaches höher als das der Impfung: Bei ungeimpften Kindern kommt es in 1 von 1.000 Fällen zu lebensbedrohlichen Komplikationen.

Daher auch hier die Fakten sorgfältig gegeneinander abwägen. Es spricht wirklich alles für die Masernimpfung.

Impfungen geben Sicherheit

Die Grundimmunisierung gegen Masern erfolgt im bzw. nach dem 11. Lebensmonat. Vorher ist die Masernimpfung aus medizinischen Gründen nicht möglich. In Deutschland haben immerhin über 93 % der Kinder über 24 Monate diese 1. Impfung. Die 2. Impfung, die den Impfschutz komplett macht, erfolgt meist zwischen dem 15. und dem 23. Lebensmonat. Hier beträgt die Durchimpfungsrate nur noch 75 %.

Eltern, die eine Masernimpfung ablehnen, sollten sich klarmachen, dass sie nicht nur ihr eigenes Kind unnötigen Risiken aussetzen. Sie gefährden auch Kinder, die noch zu jung für eine Impfung sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Der vielfach zitierte „Nestschutz", der Säuglinge noch vor Infektionen schützen kann, solange sie gestillt werden, erlischt nämlich mit dem Abstillen, weil die gebildeten Antikörper dann wieder abgebaut werden.

Wichtig zu wissen ist, dass die hochgefährlichen Masern nach einer Infektion nicht ursächlich behandelt werden können. Schutz bietet einzig und allein die Vorbeugung, also eine Immunisierung. In den USA beispielsweise gelten deshalb schon lange strenge Regeln: Wer nicht gegen Masern geimpft ist, darf nicht die Schule besuchen. Der Erfolg gibt dieser harten Linie Recht – die USA gelten heute als masernfrei.

Masernschutzgesetz in Deutschland seit 2020

Auch in Deutschland greift seit 2020 das Masernschutzgesetz. Es sieht vor, dass alle Menschen, die nach 1970 geboren sind und in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder arbeiten, eine vollständige Impfung oder Immunität nachweisen müssen.

Zu den Einrichtungen gehören:

  • Medizinische Einrichtungen inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
  • Einrichtungen der Pflege
  • Gemeinschaftseinrichtungen
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Fach-, Berufs- und Hochschulen

Auch an Grund- und weiterführenden Schulen müssen Kinder die Impfungen nachweisen. Aufgrund der Schulpflicht werden nicht geimpfte Kinder allerdings nicht vom Unterricht ausgeschlossen. Für Eltern kann das aber ganz schön teuer werden: Bußgelder bis zu 2.500 € können anfallen.

Das bedeutet: Spätestens, wenn deine Kinder in die Schule kommen, müssen sie die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masernimpfungen vorweisen. Das gilt genauso für alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, die in eine Kindertageseinrichtung gehen.

Und, hey, denk dran: Impfungen schützen deine Kinder – auch unabhängig vom Masernschutzgesetz solltest du das Thema ernst nehmen.

Detaillierte Infos rund ums Thema Masernschutz findest du auch auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

TeleClinic

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