Berufliche Auszeit nehmen: Deine Möglichkeiten
Eine berufliche Auszeit zu nehmen, bedeutet keine Kündigung. Es gibt einige Möglichkeiten, die du nutzen kannst. Eins haben alle gemeinsam: Sie brauchen eine gute Planung und Vorbereitung.
Sabbatical
Ein Sabbatical bzw. ein Sabbatjahr ist der Klassiker unter den Auszeiten und die Idee stammt aus den USA. Manche Arbeitgeber*innen bauen bereits eine Klausel im Arbeitsvertrag dafür ein. Die Zeit kann zwischen 1 und 12 Monaten betragen und wird individuell vereinbart. Wichtig ist, dass es schriftlich festgehalten wird und die Dauer, Bezahlung sowie Vorlaufzeit gut überlegt sind. Was man beachten und planen sollte, zeigen wir dir weiter unten im Artikel. Je nach Modell solltest du auch die Krankenversicherung und Sozialversicherung zusammen prüfen. Einen Rechtsanspruch auf ein Sabbatical haben nur Beamt*innen und Angestellte im öffentlichen Dienst.
Unbezahlter Urlaub
Freie Zeit, aber leider kein Gehalt: Der unbezahlte Urlaub ist eine individuelle Vereinbarung zwischen dir und deiner Arbeitgeberin bzw. deinem Arbeitgeber. Du wirst hierbei für einen festgelegten Zeitraum freigestellt und steigst danach wieder in deinen Beruf ein. Anders als beim Sabbatical gibt es hier keine individuellen Modelle. Vor allem in familiären Notsituationen kann die Option eines unbezahlten Urlaubs wertvoll sein.
Elternzeit
Als Mama oder Papa wirst du bestimmt wissen, dass es für dich die Möglichkeit einer Elternzeit gibt. Die Dauer kann bis zu 3 Jahre bzw. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres deines Kindes gehen. In dieser Zeit beträgt das Nettogehalt normalerweise 65 % des bisherigen Gehalts. Die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt und du hast in dieser Auszeit einen besonderen Kündigungsschutz. Sprich uns jederzeit an: Wir beraten dich gern zu den Themen Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Elternzeit.
Pflegezeit und Familienpflegezeit
Für die Pflegezeit einer Person kann man sich max. 6 Monate freistellen lassen. Dabei kann man regeln, ob man nur für einen Teil der Arbeitszeit oder ganz freigestellt wird. In dieser Zeit gibt es einen besonderen Kündigungsschutz und die Möglichkeit ein zinsloses staatliches Darlehen zu erhalten. Dieses wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt und kann in Raten zurückgezahlt werden. Bei unter 16 Beschäftigten im Unternehmen gibt es übrigens keinen Rechtsanspruch auf Pflegezeit.
Möchtest du mehr zu Pflegethemen erfahren, schau auf unsere Seite zur Pflege oder kontaktier uns gerne direkt – wir sind für dich da.
Bei der Familienpflegezeit kann man sich max. für 24 Monate für einen Teil der Arbeitszeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Die Bedingungen dafür sind, dass man mind. 15 Stunden pro Woche arbeitet und das Unternehmen mehr als 25 Beschäftigte hat. In der Familienpflegezeit hat man ebenfalls einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.