Vollmachten
Eine Vollmacht berechtigt eine Vertrauensperson dazu, bestimmte Angelegenheiten in deinem Namen zu regeln. Das gilt nicht nur im Todesfall. Es gibt Situationen, in denen Menschen (vorübergehend) nicht in der Lage sind, Entscheidungen selbst zu treffen. Meist ungeplant und unvorhersehbar. Mit einer Vollmacht bist du für diesen Fall abgesichert.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du eine oder mehrere Personen, die im Bedarfsfall deine rechtlichen, medizinischen und finanziellen Angelegenheiten regelt oder regeln. Dies gilt im Falle einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder wenn im Alter die geistigen Fähigkeiten nachlassen. Du legst dabei fest, ob die Vollmacht für alle deine Angelegenheiten gilt oder nur für bestimmte Aufgaben und Entscheidungen. Die Vorsorgevollmacht tritt in Kraft, sobald du diese von dir festgelegten Aufgaben nicht mehr selbst erledigen kannst. Hast du keine Vorsorgevollmacht, wird das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuerin oder einen gesetzlichen Betreuer für dich festlegen.
In diesen Bereichen kannst du dich u. a. durch eine*n Bevollmächtigte*n vertreten lassen:
- Vermögenssorge
- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht (Wohnort)
- Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung vor Gericht
- Post
Eine wirksame Vollmacht kann jede volljährige geschäftsfähige Person erteilen. Der bevollmächtigten Person solltest du uneingeschränkt vertrauen. Im Ernstfall wirst du nicht mehr in der Lage sein zu überprüfen, ob in deinem Sinne gehandelt wird. Das Bundesministerium der Justiz empfiehlt, eine Vorsorgevollmacht immer schriftlich zu erteilen. In manchen Fällen ist eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung nötig, z. B. bei Immobilienübertragungen. Im besten Fall unterschreiben die Bevollmächtigten ebenso die Urkunde wie du selbst.
Nimm dir Zeit für die Entscheidung und sprich vorher mit Freund*innen und Familienangehörigen darüber, denen du vertraust. Eine Vorsorgevollmacht kann auch mehreren Personen erteilt werden. Du allein entscheidest, wer dich in welchen Angelegenheiten vertritt. Im Zweifel kannst du dir anwaltlichen oder notariellen Rat einholen.
Betreuungsvollmacht
Mit einer Betreuungsvollmacht, auch Betreuungsverfügung genannt, legst du fest, wer bei Bedarf deine rechtliche Betreuung übernimmt. Anders als eine Vorsorgevollmacht tritt die Betreuungsverfügung nicht sofort in Kraft. Zunächst muss ein Betreuungsgericht entscheiden, ob eine Betreuung notwendig und ob die von dir vorgeschlagene Betreuungsperson geeignet ist. Wie das Gericht entscheidet, kannst du mit deiner Betreuungsvollmacht lenken. Das Betreuungsgericht darf von deinem Vorschlag nur abweichen, wenn deine Wunschperson als Betreuer*in ungeeignet ist.
Folgendes kannst du in deiner Betreuungsvollmacht schriftlich festhalten:
- Wer soll deine Betreuung übernehmen – und wer nicht?
- Worauf soll besonders geachtet werden? Möchtest du z. B. lieber im Pflegeheim wohnen oder zu Hause alt werden?
- Wer soll deine Finanzen verwalten?
- Welche Aufgaben soll deine Betreuungsperson erledigen – und welche nicht?
- Wie soll bei bestimmten medizinischen Angelegenheiten entschieden werden?
Bankvollmachten
Mit einer Kontovollmacht übergibst du deine Bankgeschäfte an eine Vertrauensperson. Sie kann Teil deiner Vorsorgevollmacht sein. Es gibt 3 Arten:
- Transmortale Vollmacht: zeitlich unbegrenzt, beginnt zu Lebzeiten und gilt über den Tod hinaus, erleichtert die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten
- Prämortale Bankvollmacht: zeitlich begrenzt, gilt ausschließlich zu Lebzeiten, kann bei mehreren Erb*innen Erbstreitigkeiten verhindern
- Postmortale Bankvollmacht: gilt nach dem Tod, zu Lebzeiten bleibt die volle Kontrolle über deine Bankgeschäfte bestehen, erleichtert Erb*innen das Aufteilen des Erbes
Auch eine Kontovollmacht solltest du schriftlich erteilen. Eine Alternative für Paare, Eheleute und Wohngemeinschaften ist das Gemeinschaftskonto.