Infos zur Organ­spende

Eine Organspende kann Leben retten – und ist immer wieder mit Fragen und Unsicherheiten verbunden. Wir zeigen dir, wie eine Spende abläuft, was die Voraussetzungen sind und wie du selbst Spender*in wirst.

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Eine Organspende kann Leben retten – und ist immer wieder mit Fragen und Unsicherheiten verbunden. Wir zeigen dir, wie eine Spende abläuft, was die Voraussetzungen sind und wie du selbst Spender*in wirst.

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Informationen über Organ­spende

Bei der Organspende stellen verstorbene Spender*innen ihre gesunden Organe Erkrankten zur Verfügung, die ein Spenderorgan benötigen. Jede bzw. jeder entscheidet selbst, ob sie oder er nach dem Tod Organe zur Spende freigibt. Neben Organen wie Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm können auch Gewebe gespendet werden. Dazu gehören: Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe, die aus Bauchspeicheldrüse oder Leber gewonnen werden. Theoretisch kann eine Spenderin bzw. ein Spender so bis zu 7 Leben retten.

Dass vor einem uneingeschränkten „Ja“ zur Organspende auch Zweifel entstehen können, ist verständlich. Deswegen ist Aufklärung umso wichtiger. Wir informieren dich über das Thema Organspende, damit du dich leichter entscheiden kannst.

Voraussetzungen für Organ­spenden

  • Für eine Spende muss der Hirntod der Spenderin bzw. des Spenders zweifelsfrei festgestellt worden sein.
  • Die Organe müssen dabei weiterhin durchblutet werden, damit sie für eine Spende infrage kommen. Diese Situation tritt allerdings selten auf, weshalb nicht alle Verstorbenen Organe spenden können.
  • Außerdem muss die Zustimmung der verstorbenen Person vorliegen, z. B. durch einen Organspendeausweis, der zu Lebzeiten ausgefüllt wurde, oder durch einen entsprechenden Eintrag im Organspende-Register.

Es gibt kaum Krankheiten, die eine Spende ausschließen – nur bei Infektionen wie HIV und akuten Krebserkrankungen kann die Ärztin bzw. der Arzt eine Spende ausschließen. Ein Höchstalter für eine Spende gibt es nicht.

Nachrichten

Was bedeutet "hirntot"?

Der Hirntod ist der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen. Das Gehirn, also das Großhirn, das Kleinhirn und der Hirnstamm, hat seine Arbeit unwiederbringlich eingestellt. Ein hirntoter Mensch liegt nicht im Sterben. Er ist bereits tot. Denn ist die Hirnfunktion unwiederbringlich erloschen, funktioniert auch kein anderes Organ mehr. Der Körper zerfällt. Liegt nur der geringste Hinweis darauf vor, dass das Bewusstsein auch nur zum Teil erhalten sein könnte, schließt das den Hirntod definitiv aus.

Was regelt das Transplantationsgesetz?

In Deutschland ist das Transplantationsgesetz (TPG) die rechtliche Grundlage für die Organ- und Gewebespende. Es regelt transparent, wie die Spende, die Vermittlung und die Transplantation von Organen und Geweben abläuft – und schützt so vor Missbrauch.

Ablauf einer Organspende

Organe können erst gespendet werden, wenn der Hirntod festgestellt und der Organspende schon zu Lebzeiten zugestimmt wurde. Außer es handelt sich um eine Lebendspende. Wurde keine Erklärung zur Organspende abgegeben, entscheiden die nächsten Angehörigen, also die Ehepartnerin oder der Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern.

Zunächst wird geklärt, ob sich die Organe für eine Transplantation eignen. Für die Ermittlung einer geeigneten Empfängerin bzw. eines geeigneten Empfängers werden die Organe medizinisch untersucht und Gewebemerkmale sowie die Blutgruppe erhoben. Danach werden ausschließlich die Organe, die zur Spende freigegeben sind, sorgfältig entnommen.

Es werden mehr Organe benötigt, als gespendet werden. Deshalb gibt es eine Warteliste. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung warten in Deutschland etwa 8.500 Menschen auf ein Spenderorgan. 2022 gab es 869 Organspender*innen. Steht ein passendes Organ zur Spende bereit, wird es nach der sorgfältigen Entnahme in möglichst kurzer Zeit zu einer Empfängerin bzw. einem Empfänger von der Warteliste transportiert.

In Deutschland dürfen sich die Empfängerin bzw. der Empfänger und die Angehörigen der Spenderin bzw. des Spenders nicht kennenlernen. Was jedoch möglich ist: Transplantierte Patient*innen können Dankesbriefe an die Angehörigen der Organspenderin bzw. des Organspenders schicken. Der Briefwechsel findet anonym über die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) statt.

Lebend­spende

Neben der sogenannten postmortalen Organspende ist auch eine Lebendorganspende bzw. Lebendspende möglich. Hierbei werden Organe oder Organteile von lebenden Menschen übertragen. Möglich sind beispielsweise Lebendspenden einer Niere oder Teile der Leber.

Nach dem Transplantationsgesetz sind Lebendspenden nur zwischen Verwandten 1. und 2. Grades, zwischen Ehepartnern, Verlobten oder sich besonders nahestehenden Personen zulässig. Wichtig: Die Lebendspende einer Niere bedeutet für Spender*innen keinerlei Beeinträchtigung der Lebensqualität. Die Nierenkapazität erreicht nach der Spende 70 %, was völlig ausreicht. Das Risiko schwerwiegender Komplikationen liegt bei einem geringen Wert von etwa 1 %. Bevor eine Lebendspende vorgenommen werden kann, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Zum Zeitpunkt der Transplantation darf kein postmortal gespendetes Organ zur Verfügung stehen.
  • Die Empfängerin bzw. der Empfänger muss auf der Warteliste stehen.
  • Der Gesundheitszustand muss stabil genug für einen langfristigen Erfolg der Transplantation sein.

Pro und Contra der Organ­spende

Organspende ist ein emotionales Thema – nicht nur, weil es eine intensive Auseinandersetzung mit dem Tod bedeutet. Das eigene Lebensende in Verbindung mit der Hilfe für andere zu bringen, birgt Konfliktpotential. Ob du deine Organe nach dem Tod spenden möchtest oder nicht, kannst nur du für dich selbst entscheiden. Wichtig ist, dass du die Entscheidung zeitig triffst, damit deine Organe im Zweifelsfall einem leidenden Menschen helfen können. Denn: Falls du für Organspende bist und die Entscheidung nicht in einem Organspendeausweis oder im Organspende-Register festhältst, sind deine rettenden Organe für bedürftige Erkrankte leider verloren.

Wir verzichten bewusst darauf, eine Pro- und Contra-Liste aufzustellen und lassen stattdessen unseren Experten Dr. Meisenburg sprechen: „Bei Organen wie der Niere beträgt die durchschnittliche Wartezeit über 8 Jahre. Das muss man sich vor Augen halten. Es gibt Situationen – und das ist ein großes Problem –, in denen viele 100 Menschen, die auf der Warteliste stehen, jährlich versterben, weil sie auf ein Organ warten und nicht rechtzeitig bekommen. Das Schlimme daran ist die große Diskrepanz zwischen den benötigten und den tatsächlich verfügbaren Organen in Deutschland. Es stehen über 8.500 Patientinnen und Patienten, die auf ein Organ warten, auf der Warteliste, dem stehen nur gut 3.000 transplantierte Organe gegenüber. Das heißt, da ist eine Kluft von etwa 5.000 Organen, die benötigt werden. Nur die Hälfte der benötigten Organe kann also abgedeckt werden. Genau deshalb kommt es immer wieder dazu, dass Patientinnen und Patienten auf der Warteliste versterben.“

Spenderin oder Spender werden

Organspendeausweis

Das geht ganz leicht: Auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kannst du deinen Organspendeausweis ausfüllen. Diesen druckst du dir am besten aus und packst ihn in dein Portemonnaie – so hast du ihn immer dabei. Hier bekommst du deinen Organspendeausweis:

Organspende-Register

Alternativ kannst du deine Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende auch digital im Organspende-Register hinterlegen. Der Eintrag ist kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Weitere Infos dazu und wie du den Eintrag vornehmen kannst, findest du auf der Organspende-Infoseite der BZgA:

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