Organ­spende­ausweis und Organspende-Register

Nach deinem Tod kannst du mit deinen noch gesunden Organen Leben retten. Vorausgesetzt, du hast deine Entscheidung noch zu Lebzeiten in einem Organspendeausweis oder im Organspende-Register festgehalten.

Nach deinem Tod kannst du mit deinen noch gesunden Organen Leben retten. Vorausgesetzt, du hast deine Entscheidung noch zu Lebzeiten in einem Organspendeausweis oder im Organspende-Register festgehalten.

Organspende­ausweis oder Organspende-Register: Deine Entscheidung schafft Klarheit

Mit deiner Entscheidung für oder gegen die Organspende kannst du nicht nur Leben retten – du bestimmst selbst, was nach deinem Tod mit deinem Körper geschieht, und hältst die Entscheidung rechtlich fest. Dieser wichtige Entschluss entlastet im Fall der Fälle auch deine Angehörigen.

Übrigens: Du kannst auch nur bestimmte Organe oder Gewebe spenden – das vermerkst du einfach in deinem Organspendeausweis oder online im Organspende-Register.

Organspendeausweis

Den Organspendeausweis in Papierform kannst du einfach ausfüllen, du solltest ihn am besten jederzeit bei dir tragen. So sind alle Beteiligten klar über deine Entscheidung informiert. Solltest du deine Meinung eines Tages ändern: Entsorge einfach den Ausweis oder füll einen neuen aus.

Deinen Organspendeausweis kannst du dir entweder als Plastikkarte zum Ausfüllen zuschicken lassen – oder du erstellst ihn direkt online, lädst ihn dir als PDF herunter und druckst ihn aus. Der Organspendeausweis ist in mehreren Sprachen verfügbar.

Organspende-Register

Anstatt den Organspendeausweis in Papierform mit dir zu tragen, kannst du deine Entscheidung auch online im Organspende-Register festhalten. Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem du deine Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen kannst. Wichtig: Der Eintrag ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.

Mehr dazu und auch, wie du den Eintrag vornehmen kannst, findest du auf der Organspende-Infoseite der BZgA.

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