Im Krankheitsfall gut abgesichert
Eine Grippe, ein verknackster Fuß oder gar ein Unfall – viele Erkrankungen und Ereignisse können dazu führen, dass du eine Weile nicht arbeiten kannst und arbeitsunfähig bist. Dann gilt: ausruhen und erstmal wieder gesund werden.
Wenn du Arbeitnehmer*in bist, zahlt deine Arbeitgeberin bzw. dein Arbeitgeber dein Gehalt zu 100 % weiter, auch während du krankgeschrieben bist. Bei Erhalt von Arbeitslosengeld zahlt die Agentur für Arbeit die Leistungen ebenfalls fort. Ab einer Krankheitsdauer von 6 Wochen bekommst du dann Krankengeld von deiner Pronova BKK.