Diese Kosten übernehmen wir
Wir übernehmen die Kosten von bis zu 11 € pro Stunde für Betreuungspersonen – das liegt über dem üblichen Erstattungsbetrag anderer Kassen. Betreuungspersonen sind z. B. vertraute Personen oder Nachbar*innen.
Die zweite Variante ist eine Kostenhilfe. Wenn z. B. das nicht erkrankte Elternteil Urlaub nimmt, um die Betreuung eines Kindes zu übernehmen, unterstützen wir beim Nettoverdienstausfall mit maximal 11 € pro Stunde und 88 € täglich. Springen Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad ein, z. B. Eltern, Geschwister oder Schwiegereltern, erhalten diese ebenfalls eine Erstattung ihres Verdienstausfalls und der entstandenen Fahrtkosten. Dieser beträgt maximal 88 € pro Tag.
Stehen dir keine Betreuungspersonen zur Verfügung, können wir die Kosten für die Unterbringung deiner Kinder außerhalb des eigenen Haushaltes übernehmen. Dazu gehören z. B. Kindertagesstätten.
Außerdem arbeiten wir mit vielen caritativen Einrichtungen und Organisationen zusammen, die Haushaltshilfen beschäftigen. Hierzu zählen z. B. Träger*innen der freien Wohlfahrtspflege, private Unternehmen oder Sozialstationen der Gemeinden. Die Haushaltshilfe kommt dann nach Hause und rechnet die Kosten dafür direkt mit uns ab. Die Zuzahlung zahlst du anschließend direkt an die Pronova BKK. Wichtig zu wissen: Bitte wende dich immer an uns, bevor du einen Auftrag zur Haushaltshilfe erteilst. Wir unterstützen dich auch gerne bei der Suche einer geeigneten Institution.