Wann du Kinderkrankengeld erhältst
Wenn dein Kind krank ist und du deshalb nicht arbeiten kannst, helfen wir dir, damit du dich voll auf die Betreuung konzentrieren kannst. Dir stehen je Kind jährlich 15 Arbeitstage zu, bei mehreren Kindern sogar bis zu 35 Arbeitstage.
Die Tage sind auch auf deine Partnerin bzw. deinen Partner übertragbar (wenn sie erziehender Elternteil sind). Ihr könnt je nach Situation entscheiden, wie es für euch am besten ist.
Eine Ausnahme gibt es: Wenn du alleinerziehend bist, erhöht sich die Betreuungszeit auf 30 Arbeitstage pro Kind, bei mehreren Kindern bis zu 70 Arbeitstage.
Darüber hinaus gelten bei der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder oder wenn dein Kind ins Krankenhaus muss und du mit aufgenommen wirst, bei der Bezugsdauer andere Vorgaben.
Diese Voraussetzungen müssen für Kinderkrankengeld erfüllt sein:
- Dein Kind ist gesetzlich krankenversichert und nicht älter als 12 Jahre.
- In deinem Haushalt kann gerade niemand außer dir dein Kind betreuen.