Krankengeld: Unser Ersatz für dein Gehalt

Bist du länger krank, steht deine Pronova BKK mit Krankengeld an deiner Seite. Hier erfährst du alles, was du dazu wissen musst. So viel vorab: Es ist einfach, verlässlich, schnell.

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Bist du länger krank, steht deine Pronova BKK mit Krankengeld an deiner Seite. Hier erfährst du alles, was du dazu wissen musst. So viel vorab: Es ist einfach, verlässlich, schnell.

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Was ist Krankengeld?

Wenn du als Arbeitnehmer*in krank wirst, bekommst weiter dein Gehalt ausgezahlt. Diese sogenannte Entgeltfortzahlung endet allerdings, sobald du mehr als 6 Wochen wegen derselben Krankheit krankgeschrieben bist. Dann kommt das Krankengeld ins Spiel: Als deine Krankenkasse zahlen wir dir einen Ersatz für dein bisheriges Gehalt. Übrigens gilt diese Regelung auch, wenn du arbeitssuchend bist: Das Krankengeld ist dann so hoch wie das Arbeitslosengeld I, das du zuletzt erhalten hast.

Wichtig zu wissen: Deine Entgeltfortzahlung kann bereits früher enden, wenn du z. B. schon einmal wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig warst. Wir prüfen, ob Vorerkrankungen vorliegen und bearbeiten deine Unterlagen ruckzuck.

Wieviel Krankengeld bekomme ich?

Wie hoch dein Krankengeld ist, hängt davon ab, ob du als Arbeitnehmer*in angestellt, selbstständig oder arbeitsuchend bist.

Wieviel Krankengeld du bekommst, richtet sich nach der Höhe deines Gehalts. Das Krankengeld beträgt 70 % deines Brutto- bzw. max. 90 % deines Nettolohns. Dabei werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld berücksichtigt. Wie hoch dein Krankengeld ist, kannst du mit unserem Krankengeldrechner herausfinden.

Gut zu wissen: Deine Krankenversicherung bleibt natürlich auch dann vollständig erhalten, wenn du Krankengeld beziehst. Auch um deine Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung musst du dir keine Gedanken machen, denn deine Pronova BKK übernimmt während deiner Krankheit den überwiegenden Anteil der Beiträge, dein Anteil wird vom Krankengeld abgezogen. Bist du Teil einer sogenannten berufsständischen Versorgungssicherung – das sind Versicherungen für spezielle Berufsgruppen – übernimmt deine Pronova BKK auf Antrag auch diese Beiträge.

Für Selbstständige beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich 16,4 %. Wenn du dich für eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld (ab dem 43. Tag) entscheidest, erhöht sich der Krankenversicherungsbeitrag auf 17 %.

Die Höhe deines Krankengeldes richtet sich nach deinem Einkommen. Du bekommst 70 % deines durchschnittlichen täglichen Arbeitseinkommens, max. 128,63 € pro Kalendertag (ab 01.01.2025). Zur Berechnung wird dein letzter Steuerbescheid herangezogen.

Wenn du vor deiner Arbeitsunfähigkeit in der Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert warst, musst du auch während des Krankengeldbezugs die Beiträge für diese Sozialversicherungen zahlen. Wir ziehen deinen Anteil einfach von deinem Krankengeld ab und überweisen ihn zusammen mit unserem Anteil an die zuständige Versicherung. Du musst dich also nicht selbst darum kümmern. Es ist zuverlässig und easy.

Übrigens: Mit unserem Wahltarif Krankengeld kannst du bereits vor dem 43. Tag Krankengeld bekommen.

Dein Krankengeld ist genauso hoch wie das Arbeitslosengeld I, das du zuletzt erhalten hast. Die Beiträge zur Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung zahlt deine Pronova BKK in voller Höhe. Hast du keine Kinder, musst du lediglich den Pflegeversicherungszuschlag selbst bezahlen – das sind jedoch nur 0,6 %.

Beziehst du Bürgergeld, bist also schon länger arbeitsuchend, hast du keinen Anspruch auf Krankengeld. In diesem Fall bekommst du jedoch auch bei längerer Krankheit weiter Bürgergeld.

Für deine Steuererklärung: Bis spätestens 28.02. eines Jahres übermitteln wir dem Finanzamt den Zeitraum und den Brutto-Betrag deines Krankengeldes (Entgeltersatzleistung). Alle Zahlungen, die bis zum 10.01. eines Jahres erfolgen, werden dem Vorjahr zugeordnet und bei der Meldung an das Finanzamt berücksichtigt. Das bedeutet: Haben wir dir bis zum 10.01. Entgeltersatzleistungen für das vorangegangene oder für frühere Jahre gezahlt, werden diese Zahlungen auch dem Vorjahr zugeordnet. Zahlungen, die nach dem 10.01. getätigt werden, berücksichtigt das Finanzamt für das laufende Jahr.

Wie beantrage ich Krankengeld?

Krankengeld musst du nicht gesondert beantragen. Deine Krankmeldung wird uns elektronisch von deiner Arztpraxis übermittelt (eAU). Sobald dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach 6 Wochen endet bzw. absehbar ist, dass du über die 6 Wochen hinaus krankgeschrieben bist, kontaktieren wir dich und schicken dir einen Fragebogen zu. Diesen füllst du einfach aus und schickst ihn an uns zurück. Natürlich kannst du das auch digital über unsere App tun. Deine Antworten sind wichtig für die Berechnung und Auszahlung deines Krankengeldes. Aber keine Sorge, wir sind an deiner Seite und unterstützen dich. Sobald wir deine nächste Krankmeldung erhalten, zahlen wir dir dein Krankengeld aus.

Wann wird das Krankengeld ausgezahlt?

Krankengeld wird immer rückwirkend gezahlt. Die Auszahlung erfolgt bis zum sogenannten Feststellungstag. Das ist der Tag, an dem deine fortdauernde Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde. Deine Ärztin oder dein Arzt kann immer nur angeben, bis wann du voraussichtlich krank bist, deine Krankheit jedoch nur mit Sicherheit bestätigen, wenn du in der Praxis bist. Die einzige Ausnahme ist die sogenannte Endbescheinigung: Die bekommst du, wenn absehbar ist, dass du gesundwirst und wieder arbeiten kannst. Wir weisen das Krankengeld am letzten Tag dieses Zeitraums an.

Darf ich in den Urlaub fahren?

Innerhalb Deutschlands kannst du in der Regel ohne Probleme Urlaub während deines Krankengeldbezugs machen. Es ist jedoch wichtig, dass du jeden Urlaub vorher mit uns absprichst.

Wir sind für dich da

Wir stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Wir kümmern uns z. B. darum, dass du zügig die Reha bekommst, die du brauchst, und unterstützen dich bei den Anträgen dafür. Wir sorgen auch dafür, dass notwendige Diagnostik- oder Therapieverfahren und Operationen so schnell wie möglich stattfinden. Auch bei Fragen zum Rentenverfahren oder zur Erwerbsminderungsrente sind wir an deiner Seite – und schließlich auch dann, wenn es darum geht, dich Schritt für Schritt wieder ins Arbeitsleben zu begleiten.

Telefon mit Kreis

Fragen zum Krankengeld

Damit du dich voll und ganz auf deine Genesung konzentrieren kannst, wollen wir dir es möglichst einfach machen. Wenn du Fragen hast: Ruf uns an oder schreibe uns eine E-Mail.

0214 32296-4930

service@pronovabkk.de

Rechner

Krankengeld easy berechnen

Mit dem Krankengeldrechner lässt sich leicht herauszufinden, wie hoch das Krankengeld ist, das Arbeitnehmenden bei längerer Krankheit nach der Gehaltsfortzahlung zusteht. Einfach alle Daten eingeben und ruckzuck das Krankengeld berechnen.