Wann du Verletztengeld erhältst
Erst wenn die 6. Woche überschritten wird, erhältst du Verletztengeld. Bis dahin erhältst du dein Geld durch deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber. Ausnahme: Bei einem Arbeitsunfall innerhalb der ersten 4 Wochen einer Beschäftigung erhältst du direkt Verletztengeld.
Das Verletztengeld zahlen wir dir im Auftrag der Berufsgenossenschaften oder der Unfallkassen. Das Verletztengeld ist also das Krankengeld der gesetzlichen Unfallversicherungsträger*innen. Es beträgt 80 % deines Bruttogehalts bzw. -lohnes, jedoch nicht mehr als dein bisheriges Nettoentgelt.
Vom Verletztengeld zahlst du Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung und ggfs. zur Pflegeversicherung, falls du kinderlos bist. Die Beiträge führen wir für dich automatisch ab.