Osteopathie

Symptome wie Kopfschmerzen oder Schwindel, können die unterschiedlichsten Ursachen haben. Osteopathie hat das Ziel den Ursprung dieser Probleme zu erkennen und zu behandeln – und dabei ohne Medikamente auszukommen. Wir unterstützen dich bei deiner osteopathischen Behandlung.

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Symptome wie Kopfschmerzen oder Schwindel, können die unterschiedlichsten Ursachen haben. Osteopathie hat das Ziel den Ursprung dieser Probleme zu erkennen und zu behandeln – und dabei ohne Medikamente auszukommen. Wir unterstützen dich bei deiner osteopathischen Behandlung.

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Was ist Osteopathie?

Sanfte Handarbeit: Die Osteopathie ist eine rein manuelle Form der Medizin. Sie kommt ganz ohne Medikamente aus und behandelt nicht die Symptome einer Krankheit, sondern setzt bei deren Ursachen an.

Durch Osteopathie deine Selbstheilungskräfte aktivieren

Die Osteopathie will die Selbstheilungskräfte deines Körpers aktivieren. Dabei wird dein Leiden mit sanften Techniken beeinflusst. Ziel ist es, den Ursprung des Problems zu erkennen und zu beheben.

Manchmal haben Patientinnen und Patienten zwar ähnliche Symptome – die Ursachen können aber ganz unterschiedlich sein. Daher ist die osteopathische Behandlung immer individuell auf dich persönlich zugeschnitten. Besonders Kopf- und Rückenschmerzen lassen sich gut osteopathisch behandeln.

Bei der Behandlung von Babys und Kleinkindern wird gerne Osteopathie eingesetzt. Zum Beispiel lohnt sich eine Osteopathie bei Neugeborenen, um langanhaltendes Schreien ohne erkennbaren Grund oder einen Schiefhals zu therapieren. Asthma und Aufmerksamkeitsstörungen können ebenso osteopathisch therapiert werden.

Auch Osteopathie in der Schwangerschaft kann hilfreich sein – etwa bei Störungen im Bereich der Blase und zur Geburtsvorbereitung.

Osteopathie von der Krankenkasse: So unterstützten wir dich

Deine Pronova BKK zahlt dir für bis zu 4 Behandlungseinheiten pro Kalenderjahr einen Zuschuss von maximal 40 € pro Behandlung. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für die Osteopathie ist, dass die Behandlung ärztlich empfohlen wurde. Und die Therapeutin bzw. der Therapeut, muss Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathinnen und Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt zu einem Verband der Osteopathinnen und Osteopathen berechtigt. Das ist wichtig, denn die Berufsbezeichnung "Osteopath*in" ist rechtlich nicht geschützt.

Unser Tipp: Damit alles gut klappt, fragst du am besten vor Behandlungsbeginn nach, ob deine Osteopathin oder dein Osteopath über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern keine Mitgliedschaft in einem Verband besteht, prüfen wir gerne für dich den entsprechenden Qualifikationsnachweis. Und nicht vergessen: Zur Erstattung der Kosten deiner Osteopathie benötigen wir die ärztliche Empfehlung der osteopathischen Behandlung sowie die Rechnung deiner Osteopathin oder deines Osteopathen.

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Fragen hierzu? Wir sind ruckzuck für dich da.

Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

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