Ärztliche Behandlung im Ausland

Wenn du dich im Ausland ärztlich oder zahnärztlich behandeln lassen möchtest, geht das mit deiner Pronova BKK ganz leicht. Kontaktiere uns am besten frühzeitig für eine persönliche Beratung.

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Wenn du dich im Ausland ärztlich oder zahnärztlich behandeln lassen möchtest, geht das mit deiner Pronova BKK ganz leicht. Kontaktiere uns am besten frühzeitig für eine persönliche Beratung.

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Melde dich vor deiner Behand­lung bei uns

Wenn du dich stationär in einem Krankenhaus innerhalb der EU, der Schweiz und in einem der EWR-Ländern (Norwegen, Island, Liechtenstein) behandeln lassen möchtest, nimm bitte unbedingt vor deiner Reise Kontakt zu uns auf. Damit wir die Leistungen für dich übernehmen können, benötigst du für eine stationäre Behandlung zuerst eine Genehmigung. Wir planen mit dir alle Schritte optimal und beraten dich auch gerne persönlich. Gut zu wissen: Normale ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, wie Untersuchungen, Beratung, MRT und ambulante OPs müssen nicht extra genehmigt werden.

Übrigens: Solltest du im Ausland sein und erkranken, findest du auf unserer Seite zur Auslandskrankenversicherung alle wichtigen Infos zum Vorgehen.

Vorgehen bei einer ambulanten Behandlung

Einige ambulante Behandlungen können im Ausland nur durch uns übernommen werden, wenn du uns einen Kostenvoranschlag auf deutsch einreichst – wie z. B. beim Zahnersatz. Auch für die entsprechende Behandlung in der EU, der Schweiz oder den EWR-Ländern ist dieser Kostenvoranschlag erforderlich. Wenn du dir beispielsweise einen Zahnersatz in Polen einsetzen lassen möchtest, benötigen wir vor Beginn von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt vor Ort eine Planung über die Behandlung und Kosten. Diese werden von unseren Expert*innen geprüft und, wenn alles passt, genehmigt. Falls die Unterlagen nicht auf deutsch vorliegen, musst du für eine qualifizierte Übersetzung sorgen. Diese Kosten können wir dir leider nicht erstatten. Übrigens: Für Zahnersatz im Ausland kann auch ein Heil- und Kostenplan aus Deutschland zur Genehmigung eingereicht werden.

Voraussetzungen für behandelnde Ärztinnen und Ärzte

Für die Übernahme oder Zuzahlung in der europäischen Zone müssen alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte gemäß EU-Richtlinien zur Berufsausübung berechtigt oder als Leistungserbringerin bzw. Leistungserbringer zugelassen sein.

Kostenübernahme deiner Behandlung im Ausland

Medizinische Behandlungen in der EU, der Schweiz und den EWR-Ländern können ausschließlich rückwirkend erstattet werden. Reiche einfach die bezahlten Rechnungen bei uns ein. Bei Zahnersatz kann dir sogar schon vorab ein Betrag genehmigt werden. Der endgültige Erstattungsbetrag anderer Leistungen werden nachträglich berechnet, sobald wir eine detaillierte Rechnung in deutscher Sprache mit Angabe der Diagnose von dir erhalten haben. Die Überweisung erfolgt dann ausschließlich an dich und nicht an die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte. Im Höchstfall übernehmen wir die Kosten, die auch in Deutschland angefallen wären. Darüber hinaus ist leider keine Erstattung möglich. Wären in Deutschland Zuzahlungen für die Behandlungen fällig, gelten diese auch bei solchen geplanten Behandlungen. Ebenso wie die Verwaltungsgebühr von 5 % (maximal 50 €), die bei jeder Rechnung aus dem Ausland hinzukommt.

Schon gewusst? Mit unserem Auslandsschutz bist du bei jeder Reise sicher unterwegs. Informiere dich dazu einfach auf unserer Seite zur Auslandskrankenversicherung. Hier erfährst du, wie man bei einer Erkrankung im Ausland vorgeht und wann sich eine zusätzliche Versicherung für dich lohnt.

Phone circle

Fragen hierzu? Wir sind ruckzuck für dich da.

Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

0621 53391-1000

service@pronovabkk.de

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