Unser Bonus für 2024 Jetzt Aktivitäten einreichen und bares Geld erhalten.

Du warst im Jahr 2024 sportlich aktiv und hast dich zudem um deine Gesundheitsvorsorge gekümmert? Super, dann hast du dir eine Belohnung verdient! Reiche noch bis zum 31.03. deine Bonusaktivitäten ein und sichere dir deine Prämie!

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Pronova BKK Bonus
Du warst im Jahr 2024 sportlich aktiv und hast dich zudem um deine Gesundheitsvorsorge gekümmert? Super, dann hast du dir eine Belohnung verdient! Reiche noch bis zum 31.03. deine Bonusaktivitäten ein und sichere dir deine Prämie!

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Bonus 2024: Bis zu 170 € Prämie erhalten

Bei deiner Pronova BKK geht Bonus so: Wenn du dich 2024 aktiv für deine Gesundheit eingesetzt und fleißig Bonus-Aktivitäten gesammelt hast, belohnen wir dich mit einer attraktiven Prämie von bis zu 170 €. Das kann die Krebsfrüherkennung sein, der Gesundheits-Check-Up, die Zahnvorsorge oder auch eine Schutzimpfung: Mit jeder nachgewiesenen Vorsorge-Maßnahme erhöht sich dein Bonus.

Und schon ab der ersten Aktivität bekommst du Geld:

  • 10 € pro Jahr für die erste erfüllte Vorsorge-Maßnahme
  • + 20 € pro Jahr für die zweite
  • + 30 € pro Jahr für die dritte
  • + 10 € pro Jahr für jede weitere

Die einzige Voraussetzung ist natürlich, dass du in diesem Zeitraum bei uns versichert warst und du deine Aktiväten in deinem Bonusheft oder in unserer App abgestempelt hast.

Du hast vergessen, eine Vorsorge-Maßnahme einzutragen? Kein Problem, bei vielen Ärztinnen und Ärzten kannst du auch nochträglich noch deine Aktivitäten abstempeln lassen und ruckzuck deine Bonusprämie erhöhen.

Icon mit dem Namen Cashback-RGB-Kreis-positiv-large

Neues Jahr, neuer Bonus

Deine Gesundheit ist dir wichtig und du bist sportlich aktiv? Super! Dann lass dich auch 2025 wieder mit einem attraktiven Bonus belohnen. Wir verraten dir, wie du dir ganz easy eine Prämie von z. B. 200 € sichern kannst. Teilnehmen, Bonus sammeln, abschicken – Prämie sichern!

Mit diesen Aktivitäten sicherst du dir deinen Vorsorge-Bonus 2024: 

So leicht, so gut: Der Aktiv-Bonus 2024 

Unabhängig vom Vorsorge-Bonus belohnen wir dich mit 40 € Aktiv-Bonus, wenn du 2024 regelmäßig sportlich aktiv warst – z. B. im Fitness-Studio oder im Sportverein. Auch die Teilnahme an einem zertifizierten Gesundheitskurs zur Bewegungs- oder Entspannungsförderung, gesunder Ernährung oder Suchtprävention zählt als Aktiv-Maßnahme. 

Und wenn du zum 1. Mal an unserem Bonusprogramm teilgenommen hast oder nach mind. 5 Jahren wieder neu eingestiegen bist, erhältst du zusätzlich einen Starter-Bonus von 50 €.

Wow, mitmachen lohnt sich! Noch bis zum 31.03. kannst du ganz bequem über unsere Pronova BKK-App oder klassisch über unser Bonusheft deine Gesundheitsaktiväten aus dem Jahr 2024 nachweisen. Wie das geht, erfährst du hier.

Nur pro forma, aber wichtig: Sobald du dir deine Prämie ausgezahlt lassen hast, ist das Bonusjahr beendet. Neue Aktivitäten werden dann auf das Bonusjahr 2025 angerechnet.

Teilnahmebedingungen Bonus 2024, gültig seit 01.01.2022

  • Du kannst 1x pro Jahr an dem Bonusprogramm der Pronova BKK teilnehmen.
  • Die Bonushöhe pro versicherter Person ergibt sich für den Vorsorge-Bonus aus der Anzahl der persönlich im Bonusjahr durchgeführten Vorsorge-Aktivitäten aus dem Maßnahmenkatalog: 
    10 € pro Jahr für die 1. erfüllte Vorsorge-Maßnahme 
    + 20 € pro Jahr für die 2. Maßnahme
    + 30 € pro Jahr für die 3. Maßnahme
    + 10 € pro Jahr für jede weitere.
  • Die Bonushöhe pro versicherter Person für den Aktiv-Bonus beträgt 40 € im Jahr. Voraussetzung für die Aktiv-Bonuszahlung ist, dass du persönlich im Bonusjahr eine Aktiv-Maßnahme erfüllst. Mehr erfüllte Aktiv-Maßnahmen erhöhen den Bonus nicht. 
  • Wenn du in den letzten 5 Jahren an keinem Bonusprogramm der Pronova BKK teilgenommen hast, kannst du zusätzlich zum Aktiv-Bonus den einmaligen Starter-Bonus von 50 € erhalten. 
  • Die Auszahlung des Vorsorge-, Aktiv- und Starter-Bonus für das Bonusjahr erfolgt nur auf Antrag. Erfolgt kein Antrag, werden die Aktivitäten nicht für das nächste Bonusjahr angerechnet. 
  • Der Nachweis über die erfüllten Aktivitäten ist in geeigneter Form zu erbringen. Die Prüfung der Angaben behält sich die Pronova BKK vor. 
  • Die von der Pronova BKK nach § 284 Absatz 1 SGB V rechtmäßig erhobenen und gespeicherten versichertenbezogenen Daten dürfen im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. 
  • Voraussetzung für die Auszahlung eines Bonus ist, dass du bei der Pronova BKK versichert bist. 
  • Das Bürgerentlastungsgesetz verpflichtet die Pronova BKK, Bonuszahlungen auf Basis der Steuer-ID des Mitglieds an das Finanzamt zu melden. Die Einwilligung zur Datenübermittlung an die Finanzbehörden gilt bei Teilnahme am Bonusprogramm als erteilt. Weitere allgemeine Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz findest du auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen
  • Die Pronova BKK behält sich das Recht vor, jederzeit die Aktion zu verändern, ohne dass Einspruch eingelegt werden kann. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Information

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