Wie funktioniert die Befreiung von Zuzahlungen?
Für die meisten Arzneimittel bzw. Medikamente sieht die Gesetzgebung eine Zuzahlung durch die Versicherten vor. Diese beträgt in der Regel je Leistung mindestens 5 € und max. 10 €. Liegen die Kosten unter 5 €, entfällt eine Zuzahlung.
Die Summe aller Zuzahlungen darf jedoch maximal 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen betragen. Bei chronischen und schwerwiegenden Erkrankungen liegt diese Grenze bei 1 %. Sobald sie erreicht ist, kannst du dich von den Zuzahlungen befreien lassen. Das bedeutet, dass du in dem Jahr, für das die Befreiung gilt, keine weiteren Kosten trägst. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr brauchen keine Zuzahlungen zu leisten. Eine Ausnahme bildet hier die Zuzahlung für Fahrtkosten.
Bitte sende uns für die Prüfung einen Antrag, deine Einkommensnachweise eines ganzen Jahres und die Quittungen deiner gezahlten Leistungen zu. Wenn du in der Rente bist, reicht uns dein aktueller Rentenbescheid.