Was du beachten solltest
Die Wahl der Kostenerstattung wird vor Inanspruchnahme von dir schriftlich bei uns beantragt. Daraufhin bist du mindestens 1 Quartal an die Kostenerstattung gebunden. Sie kann jederzeit beendet werden, wenn du mindestens 1 Quartal teilgenommen hast. Deine Teilnahme endet frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem wir davon Kenntnis erhalten. Bitte melde dich rechtzeitig bei uns.
Es ist möglich, den Beginn auch während eines laufenden Quartals zu wählen. Deine Bindungsfrist verlängert sich dann bis zum Ende des nächsten Quartals. Dies kann z. B. bedeuten, dass du 4 oder 5 Monate gebunden bist.
Leistungserbringer*innen ohne Kassenzulassung können nur nach vorheriger Zusage durch die Pronova BKK in Anspruch genommen werden. Dazu gehören z. B. Privatärztinnen und Privatärzte. Voraussetzung ist, dass medizinische oder soziale Gründe diese Wahl rechtfertigen und mindestens gleichwertige Versorgung gewährleistet ist.