Kostenerstattung

Wir bieten dir auf Wunsch die Möglichkeit, mit einer Kostenerstattung private Leistungen selbst zu bezahlen. Hier erfährst du, welche Details du beachten solltest und ab wann sich eine Pronova Privat Zusatzversicherung lohnt.

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Wir bieten dir auf Wunsch die Möglichkeit, mit einer Kostenerstattung private Leistungen selbst zu bezahlen. Hier erfährst du, welche Details du beachten solltest und ab wann sich eine Pronova Privat Zusatzversicherung lohnt.

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Was ist die Kostenerstattung?

Bei Leistungen auf Privatrechnung, z. B. für deine Arztrechnungen oder Arzneimittel, kannst du bei deiner Pronova BKK eine Kostenerstattung erhalten. Folgende Leistungsbereiche sind hier einzeln oder in Kombination wählbar:

  • Ambulante ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen
  • Stationäre Behandlungen
  • Ärztlich verordnete Leistungen, z. B. Arzneimittel, Heilmittel oder Hilfsmittel

So funktioniert die Kostenerstattung

Du bezahlst zunächst die Rechnungen für die Leistungen selbst. Anschließend erhältst du von uns eine Erstattung in Höhe der jeweils üblichen Summe. Bei der Kostenerstattung ziehen wir deine gesetzliche Zuzahlung bereits ab und berechnen eine Vorauszahlung für Verwaltungskosten in Höhe von 5 % der erstatteten Summe. Die Vorauszahlung beträgt max. 40 € je Rechnung.

Wichtig zu wissen: Mit der Kostenerstattung wirst du bei deinen Ärztinnen und Ärzten wie eine Privatpatientin oder ein Privatpatient mit einem ggf. höheren Abrechnungssatz behandelt. Daher kann es sein, dass du trotz der Kostenerstattung einen hohen Teil der Kosten selbst übernimmst. Hier kann als Ergänzung zur Kostenerstattung eine Pronova Privat Zusatzversicherung sinnvoll sein.

Was du beachten solltest

Die Wahl der Kostenerstattung wird vor Inanspruchnahme von dir schriftlich bei uns beantragt. Daraufhin bist du mindestens 1 Quartal an die Kostenerstattung gebunden. Sie kann jederzeit beendet werden, wenn du mindestens 1 Quartal teilgenommen hast. Deine Teilnahme endet frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem wir davon Kenntnis erhalten. Bitte melde dich rechtzeitig bei uns.

Es ist möglich, den Beginn auch während eines laufenden Quartals zu wählen. Deine Bindungsfrist verlängert sich dann bis zum Ende des nächsten Quartals. Dies kann z. B. bedeuten, dass du 4 oder 5 Monate gebunden bist.

Leistungserbringer*innen ohne Kassenzulassung können nur nach vorheriger Zusage durch die Pronova BKK in Anspruch genommen werden. Dazu gehören z. B. Privatärztinnen und Privatärzte. Voraussetzung ist, dass medizinische oder soziale Gründe diese Wahl rechtfertigen und mindestens gleichwertige Versorgung gewährleistet ist.

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Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

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service@pronovabkk.de

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