Heilmittel zur Genesung

Wir wollen dir bei deiner gesundheitlichen Besserung helfen und übernehmen für dich die Kosten von ärztlich verordneten Heilmitteln. Dazu gehören körperliche Behandlungen wie z. B. Massagen, Krankengymnastik und verschiedene Therapien.

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Wir wollen dir bei deiner gesundheitlichen Besserung helfen und übernehmen für dich die Kosten von ärztlich verordneten Heilmitteln. Dazu gehören körperliche Behandlungen wie z. B. Massagen, Krankengymnastik und verschiedene Therapien.

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Was sind Heilmittel?

Neben Medikamenten gibt es noch die sogenannten Heilmittel, die dir bei deiner Genesung helfen. Kurz gesagt sind dies gesundheitsfördernde Maßnahmen, die von Therapeut*innen durchgeführt werden. Sie sollen dazu beitragen, Erkrankungen zu heilen oder Verschlimmerungen von Symptomen zu verhindern.

Zu den Heilmitteln zählen:

  • Physikalische Therapie (z. B. Massagen, Krankengymnastik)
  • Podologische Therapie (z. B. bei diabetischem Fußsyndrom)
  • Logopädie (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie)
  • Ergotherapie (z. B. Stärkung von Fähigkeiten im Alltag)
  • Ernährungstherapie (nur bei seltenen Stoffwechselerkrankungen)

Diese Kosten für Heilmittel übernehmen wir

Wir übernehmen die Kosten für verordnete Heilmittel auf einem Kassenrezept. Privatrechnungen können nicht übernommen werden. Deine gesetzlich festgeschriebene Zuzahlung beträgt pauschal 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten für das Heilmittel. Die genaue Höhe für deine Therapie rechnet deine Therapiepraxis dir für jede Verordnung aus. Die Zuzahlung ist dann in voller Summe beim 1. Termin von dir zu zahlen. Wenn du unter 18 Jahren oder von Zuzahlungen befreit bist, entfällt dies. Eine weitere Genehmigung von ärztlich verordneten Heilmitteln durch deine Pronova BKK ist nicht erforderlich. Du kannst mit der Verordnung direkt zugelassene Therapeut*innen suchen. Die findest du z. B. ganz leicht über den GKV Spitzenverband.

Bitte beachte: Deine Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Wurde bei dir ein dringlicher Behandlungsbedarf festgestellt, innerhalb von 14 Tagen. Wenn du erst später mit der Behandlung starten kannst, ist eine neue Ausstellung der Verordnung notwendig. Die durchgeführten Therapieeinheiten bestätigst du deiner Therapeutin bzw. deinem Therapeuten dann auf der Rückseite der Verordnung.

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