Verbesserte Hilfsmittel­versorgung in Apotheken

Bundesweiter Vertrag gestartet: Der Deutsche Apothekerverband e.V. und u. a. die Pronova BKK haben einen gemeinsamen Vertrag zur Hilfsmittelversorgung geschlossen.

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Bundesweiter Vertrag gestartet: Der Deutsche Apothekerverband e.V. und u. a. die Pronova BKK haben einen gemeinsamen Vertrag zur Hilfsmittelversorgung geschlossen.

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Optimierung bei der Hilfsmittelversorgung

Für die Abgabe von Hilfsmitteln wie Inhalations- und Atemtherapiegeräten, Applikationshilfen für Medikamente oder Verbrauchsmaterialien wie Bandagen, Diabetikerbedarf oder Kompressionsstrümpfen zahlt die Pronova BKK seit dem 01.09.2023 einheitliche Preise. Die Apotheken wiederum sichern im Gegenzug die bundesweit einheitliche Versorgungsqualität.

Durch den neuen Vertrag werden die vielfältigen Einzelverträge auf Landesebene abgelöst und vereinheitlicht. Die vereinbarte Produktliste enthält die gängigen Produktgruppen und ermöglicht eine deutliche Reduzierung der ca. 150.000 Kostenvoranschläge pro Jahr. Für alle Beteiligten bedeutet dies eine schnellere Abwicklung, weniger Bürokratie und eine qualitativ bessere Versorgung.

„Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet dies, dass sie ab sofort schneller an die von ihnen benötigten Hilfsmittel kommen, da die Abwicklung des Kostenvoranschlags zwischen Apotheke und der Pronova BKK entfällt. Die Hilfsmittelabgabe kann nun in den meisten Fällen direkt vor Ort und ohne Wartezeiten erfolgen. Das ist eine Win-win-Situation für alle. Darüber hinaus profitieren sie künftig von bundesweit einheitlichen Qualitäts- und Beratungsstandards. Das ist gelebte Versorgungspartnerschaft.“ erklärt Peter Winterberg, Abteilungsmanagement Sonstige Leistungen bei der Pronova BKK.

Um die administrative Umsetzung in den Apotheken zu erleichtern, wurden im Rahmen einer bis 30.04.2024 geltenden Friedenspflicht die Regressprüfungen entschärft. „Die neuen vertraglichen Inhalte benötigen Zeit, um in den Apotheken vor Ort anzukommen. Hier haben wir gemeinsam Lösungen gefunden und diese im Sinne unserer Kundinnen und Kunden gestaltet“, resümiert der Abteilungsmanager. Dies bedeutet, dass ab dem 01.05.2024 eine Vertragspartnerschaft für die Abrechnung von Leistungen erforderlich ist.

Apotheken können sich bei Fragen gerne per E-Mail unter hilfsmittelvertraege@pronovabkk.de melden und erhalten zeitnah einen Rückruf.

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