Deine Kosten für medizinische Hilfsmittel
Die Abrechnung deiner Leistung erfolgt immer zwischen uns und den jeweiligen Leistungserbringer*innen. Erstattungen sind vom Gesetzgebenden grundsätzlich nicht vorgesehen.
Sofern du nicht zuzahlungsbefreit bist, beträgt die gesetzliche Zuzahlung 5 € bis maximal 10 €. Bei Pflegehilfsmitteln zahlst du 10 % des Versorgungsbetrages, jedoch maximal 25 €. Falls du einen bestimmten Modellwunsch hast, kann ein Sanitätshaus einen Eigenanteil von dir verlangen. Du zahlst beispielsweise dazu, wenn du Schuheinlagen mit besonders weichem Fußbett möchtest. Dies ist ein Extra, das medizinisch nicht erforderlich ist.
Übrigens: Ein Hilfsmittel-Rezept (umgangssprachlich rosa Rezept) ist 28 Tage gültig. Innerhalb dieser 28 Tage muss also die Versorgung beginnen. Das bedeutet, du musst dich in dieser Zeit an einen Leistungserbringer wenden oder das Rezept oder einen Antrag bei uns einreichen. Ist der Zeitraum überschritten, ist eine Neuausstellung der Verordnung durch deine Ärztin bzw. deinen Arzt erforderlich.