Deine Kosten für orthopädische Hilfsmittel
Wir versorgen dich mit einem kasseneigenen oder gemieteten Hilfsmittel unserer Vertragspartner*innen. Alternativ auch als Neulieferung über zugelassene Leistungserbringende wie Sanitätshäuser oder Apotheken. Die Abrechnung deiner Leistung in Höhe unserer Vertragspreise erfolgt immer zwischen uns und den jeweiligen Leistungserbringer*innen. Erstattungen sind vom Gesetzgebenden grundsätzlich nicht vorgesehen.
Sofern du nicht zuzahlungsbefreit bist, beträgt die gesetzliche Zuzahlung 5 € bis maximal 10 €. Bei Pflegehilfsmitteln zahlst du 10 % des Versorgungsbetrages, jedoch maximal 25 €. Falls du einen bestimmten Modellwunsch hast, kann ein Sanitätshaus zusätzliche Zahlungen von dir verlangen.
Übrigens: Ein Hilfsmittel-Rezept (umgangssprachlich rosa Rezept) ist 28 Tage gültig. Innerhalb dieser 28 Tage muss also die Versorgung beginnen. Das bedeutet, du musst dich in dieser Zeit an einen Leistungserbringer wenden oder das Rezept oder einen Antrag bei uns einreichen. Ist der Zeitraum überschritten, ist eine Neuausstellung der Verordnung durch deine Ärztin bzw. deinen Arzt erforderlich.