Hilfsmittel für Orthopädie­technik

Erkrankungen, Behinderungen oder auch ein hohes Alter sorgen für Herausforderungen. Um die Lebensqualität zu verbessern und mehr Aktivitäten zu ermöglichen, gibt es orthopädische Hilfsmittel. Wir helfen dir mit unserer Unterstützung für Orthopädietechnik, die deinen Alltag erleichtert.

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Erkrankungen, Behinderungen oder auch ein hohes Alter sorgen für Herausforderungen. Um die Lebensqualität zu verbessern und mehr Aktivitäten zu ermöglichen, gibt es orthopädische Hilfsmittel. Wir helfen dir mit unserer Unterstützung für Orthopädietechnik, die deinen Alltag erleichtert.

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Hilfsmittel für die Orthopädietechnik

Du benötigst eine Bandage, eine Orthese, Schuheinlagen oder Kompressionsstrümpfe? Kein Problem: In unserer Übersicht findest du alle orthopädischen Hilfsmittel auf einen Blick zusammengestellt. Außerdem erfährst du, womit du ausgestattet wirst, wer dir dein orthopädisches Hilfsmittel liefert und wie die Kostenübernahme funktioniert.

Orthopädische Hilfsmittel erhalten: So leicht geht’s

Wenn dir deine Ärztin oder dein Arzt ein Rezept bzw. eine Verordnung mit medizinisch begründeter Diagnose ausstellt, kannst du dich z. B. direkt an ein Sanitätshaus wenden.

Eine passende Anbieterin bzw. einen passenden Anbieter findest du in unserer digitalen Vertragspartnersuche. Hier sind alle Vertragspartner*innen aufgeführt, die die Berechtigung haben, unsere Versicherten zu versorgen.

Unsere Kosten­übernahme

Wenn orthopädische Hilfsmittel den Erfolg deiner Behandlung sichern, einer Behinderung vorbeugen oder eine bereits vorhandene ausgleichen können, beteiligen wir uns an den Kosten.

Deine Kosten für orthopädische Hilfsmittel

Wir versorgen dich mit einem kasseneigenen oder gemieteten Hilfsmittel unserer Vertragspartner*innen. Alternativ auch als Neulieferung über zugelassene Leistungserbringende wie Sanitätshäuser oder Apotheken. Die Abrechnung deiner Leistung in Höhe unserer Vertragspreise erfolgt immer zwischen uns und den jeweiligen Leistungserbringer*innen. Erstattungen sind vom Gesetzgebenden grundsätzlich nicht vorgesehen.

Sofern du nicht zuzahlungsbefreit bist, beträgt die gesetzliche Zuzahlung 5 € bis maximal 10 €. Bei Pflegehilfsmitteln zahlst du 10 % des Versorgungsbetrages, jedoch maximal 25 €. Falls du einen bestimmten Modellwunsch hast, kann ein Sanitätshaus zusätzliche Zahlungen von dir verlangen.

Übrigens: Ein Hilfsmittel-Rezept (umgangssprachlich rosa Rezept) ist 28 Tage gültig. Innerhalb dieser 28 Tage muss also die Versorgung beginnen. Das bedeutet, du musst dich in dieser Zeit an einen Leistungserbringer wenden oder das Rezept oder einen Antrag bei uns einreichen. Ist der Zeitraum überschritten, ist eine Neuausstellung der Verordnung durch deine Ärztin bzw. deinen Arzt erforderlich.

Gebrauchte orthopädische Hilfsmittel

Da es sich bei manchen Hilfsmitteln um Leihgaben handelt, kann es sein, dass sie keinen fabrikneuen Zustand haben. Das ist aber gar kein Problem: Bereits benutzte Hilfsmittel sind immer in einem technisch einwandfreien Zustand und werden vor der Weitergabe an dich gründlich gereinigt.

Broschueren-Download

Schon gewusst?

In unserer Broschüre „Orthopädietechnik" findest du alle orthopädischen Hilfsmittel übersichtlich zusammengestellt. Außerdem erfährst du z. B., womit du ausgestattet wirst und wer dir dein orthopädisches Hilfsmittel liefert. Hier findest du ruckzuck die Broschüre.

Telefon mit Kreis

Fragen zu den Themen? Wir sind ruckzuck für dich da.

Nimm einfach Kontakt zu uns auf, telefonisch, per E-Mail oder über unsere App (Registrierung als Mitglied erforderlich).

0621 53391-1000

service@pronovabkk.de