Hilfsmittel für die Rehabilitation

Eine Krankheit, Behinderung oder auch das Älterwerden machen den Alltag zur Herausforderung. Um die Lebensqualität zu verbessern und mehr Aktivitäten zu ermöglichen, gibt es rehabilitative Hilfsmittel. Wir haben wichtige Informationen für dich zusammengefasst.

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Eine Krankheit, Behinderung oder auch das Älterwerden machen den Alltag zur Herausforderung. Um die Lebensqualität zu verbessern und mehr Aktivitäten zu ermöglichen, gibt es rehabilitative Hilfsmittel. Wir haben wichtige Informationen für dich zusammengefasst.

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Hilfsmittel für die Rehabilitation 

Du benötigst einen Rollstuhl, eine Gehhilfe oder Bade- und Duschhilfe? Kein Problem: Wir übernehmen die Kosten dafür. Wenn Hilfsmittel den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bereits vorhandene Behinderung ausgleichen können, unterstützen wir dich.

Hilfsmittel erhalten: So leicht geht‘s

Wenn deine Ärztin oder dein Arzt dir ein Rezept bzw. eine Verordnung mit medizinisch begründeter Diagnose ausstellt, kannst du dich direkt an unsere Vertragspartner*innen wenden. Die richtige oder den richtigen findest du in unserer digitalen Vertragspartnersuche. Hier sind alle Leistungserbringer aufgeführt, die unser*e Vertragspartner*innen sind und somit die Berechtigung haben, unsere Versicherten zu versorgen.

In unserer Vertragssuche findest du alle Verträge, die wir für dein gesuchtes Hilfsmittel abgeschlossen haben. Du kannst dich also dort über die relevanten Vertragsinhalte informieren.

Wir sind ebenfalls für dich da: Wir nennen dir lieferberechtigte Fachgeschäfte. Bitte beachte, dass deine Versorgung mit Hilfsmitteln für die Rehabilitation ausschließlich über unsere bewährten Vertragspartner*innen erfolgen kann. Nur so sind eine gleichbleibend hohe Qualität und unsere Kostenübernahme gesichert. Vertragspartner*innen kommen im Bedarfsfall auch gern zu dir nach Hause. Beispielsweise um dir beim Umgang mit deinen Hilfsmitteln zu helfen oder um Wartungsarbeiten vorzunehmen. So sparst du Zeit und Wege. Super praktisch, oder? 

Deine Kosten für Hilfsmittel 

Die Abrechnung deiner Leistung erfolgt immer zwischen uns und den jeweiligen Leistungserbringer*innen. Erstattungen sind vom Gesetzgebenden grundsätzlich nicht vorgesehen. 

Sofern du nicht zuzahlungsbefreit bist, beträgt die gesetzliche Zuzahlung 5 € bis maximal 10 €. Bei Pflegehilfsmitteln wie z. B. Einmalhandschuhen zahlst du 10 % des Versorgungsbetrages, jedoch maximal 25 €. Falls ein bestimmtes Modell gewünscht ist, kann ein Sanitätshaus zusätzliche Zahlungen von dir verlangen. Die Kosten können bei verschiedenen Sanitätshäusern auch variieren.

Übrigens: Ein Hilfsmittel-Rezept (umgangssprachlich rosa Rezept) ist 28 Tage gültig. Innerhalb dieser 28 Tage muss also die Versorgung beginnen. Das bedeutet, du musst dich in dieser Zeit an einen Leistungserbringer wenden oder das Rezept oder einen Antrag bei uns einreichen. Ist der Zeitraum überschritten, ist eine Neuausstellung der Verordnung durch deine Ärztin bzw. deinen Arzt erforderlich.

Geliehene Hilfsmittel 

Da es sich bei manchen Hilfsmitteln um Leihgaben handelt, kann es sein, dass sie keinen fabrikneuen Zustand haben. Das ist aber gar kein Problem: Bereits gebrauchte Hilfsmittel sind immer in einem technisch einwandfreien Zustand und werden vor der Weitergabe an dich gründlich gereinigt.

Broschueren-Download

Schon gewusst?

In unserer Broschüre „Rehabilitation" findest du alle rehabilitativen Hilfsmittel übersichtlich zusammengestellt. Außerdem erfährst du z. B., womit du ausgestattet wirst und wer dir dein rehabilitatives Hilfsmittel liefert. Hier findest du ruckzuck die Broschüre:

Telefon mit Kreis

Fragen zu den Themen? Wir sind ruckzuck für dich da.

Nimm einfach Kontakt zu uns auf, telefonisch, per E-Mail oder über unsere App (Registrierung als Mitglied erforderlich).

0621 53391-1000

service@pronovabkk.de