Hilfsmittel für Sehhilfen: Kostenübernahme
Du benötigst eine Brille? Kein Problem: Wir übernehmen für die Grundversorgung die Kosten zu 100 %. Dafür musst du nicht in Vorkasse gehen, die Leistung wird direkt über Leistungserbringende abgerechnet. Dies können z. B. Augenoptiker*innen sein. In diesen Fällen übernehmen wir die Kosten für Brillengläser zur Verbesserung der Sehschärfe:
- Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn eine Fehlsichtigkeit vorliegt.
- Wenn die Fehlsichtigkeit 6,25 Dioptrien oder mehr beträgt oder die Hornhautverkrümmung 4,25 Dioptrien oder mehr beträgt.
- Wenn beide Augen schwer sehbeeinträchtigt sind – von einer schweren Sehbeeinträchtigung spricht man, wenn auf dem besseren Auge trotz Brille oder Kontaktlinsen eine maximale Sehschärfe von 30 % erreicht wird.
Für die Kostenübernahme deiner Kontaktlinsen müssen darüber hinaus weitere medizinische Voraussetzungen erfüllt sein (z. B. Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 8,0 Dioptrien). Bitte lass dies in deiner Augenarztpraxis prüfen. Ebenso ist ein Zuschuss für Leselupen möglich.