Deine Kur als medizinische Vorsorgeleistung

Du kennst die medizinische Rehabilitation bestimmt unter dem Namen Reha oder Kur. Hier sollst du z. B. nach einer Erkrankung oder auch nach einem Krankenhausaufenthalt wieder richtig gesund werden. Eine ambulante oder stationäre Kur gilt als medizinische Vorsorgeleistung. Denn sie trägt dazu bei, deine Gesundheit zu erhalten. Wir unterstützen dich dabei und beteiligen uns gerne an den Kosten.

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Du kennst die medizinische Rehabilitation bestimmt unter dem Namen Reha oder Kur. Hier sollst du z. B. nach einer Erkrankung oder auch nach einem Krankenhausaufenthalt wieder richtig gesund werden. Eine ambulante oder stationäre Kur gilt als medizinische Vorsorgeleistung. Denn sie trägt dazu bei, deine Gesundheit zu erhalten. Wir unterstützen dich dabei und beteiligen uns gerne an den Kosten.

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Wann eine Kur sinn­voll für dich ist

Manchmal tut ein Ortswechsel gut, wenn es darum geht, eine Krankheit zu vermeiden – oder zu verhindern, dass sie sich verschlimmert. Eine Kur kann dir dabei helfen, dass es dir wieder besser geht. Genau das ist unser Ziel.

Deine Pronova BKK beteiligt sich gerne an den Kosten, wenn deine Ärztin oder dein Arzt diese Maßnahme verordnet. Je nach Beurteilung kann die Kur ambulant oder stationär durchgeführt werden. Voraussetzung für die Bewilligung dieser Vorsorgeleistung ist, dass du bereits mögliche ambulante Maßnahmen an deinem Wohnort genutzt hast. Ausnahme: Reichen die Leistungen nicht aus oder können wegen besonderer beruflicher oder familiärer Umstände nicht durchgeführt werden, erbringen wir aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten.

Kostenübernahme bei ambulanten Maßnahmen 

Bei ambulanten Maßnahmen in anerkannten Badeorten innerhalb Deutschlands übernehmen wir die vertraglichen Kosten für die Badeärztin oder den Badearzt. Zudem tragen wir die Kosten für die verordneten Heilmittelanwendungen wie Massagen, Bäder usw.

Für dich ganz einfach: Wir rechnen die Kosten direkt über deine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ab. Deine Zuzahlung beträgt 10 % zu den in Anspruch genommenen Anwendungen sowie 10 € pro Verordnung. Bei den übrigen Aufwendungen wie Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten unterstützen wir dich mit einem Zuschuss von pauschal 100 €. Ganz wichtig ist, dass die Maßnahme mindestens über 14 Tage läuft. Bei medizinischer Notwendigkeit kannst du ambulante Maßnahmen grundsätzlich alle 3 Jahre neu beantragen.

Kostenübernahme bei stationären Maßnahmen 

Bei stationären Vorsorgemaßnahmen übernehmen wir die vollen Kosten, abzüglich eines gesetzlichen Eigenanteils von 10 € pro Tag. Diese Maßnahmen kannst du alle 4 Jahre wiederholen, wenn es medizinisch sinnvoll ist. 

Besondere Leistung für Kleinkinder 

Für chronisch kranke Kleinkinder bis zu 5 Jahren zahlen wir abweichend vom pauschalen Zuschuss einen erhöhten Zuschuss von 25 € pro Tag, längstens für 21 Tage. Wichtig: Die Maßnahme muss mindestens über einen Zeitraum von 14 Tagen laufen.

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