Die 5 Pflege­grade im Überblick

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Pflegegrad vorliegen. Erfahre, welche Pflegegrade es gibt, wie der Medizinische Dienst (MD) sie bestimmt und wie wir pflegende Angehörige im Alltag unterstützen.

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Um Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Pflegegrad vorliegen. Erfahre, welche Pflegegrade es gibt, wie der Medizinische Dienst (MD) sie bestimmt und wie wir pflegende Angehörige im Alltag unterstützen.

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Wie der Pflege­grad bestimmt wird

Pflegebedürftig ist eine Person, deren Selbstständigkeit im Alltag gesundheitlich beeinträchtigt ist. Berücksichtigt werden körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen.

Der Medizinische Dienst (MD) stellt bei einer Begutachtung im häuslichen Umfeld fest, ob ein Pflegegrad vorliegt. Es wird geprüft, wie selbstständig die antragstellende Person bei der Bewältigung ihres Alltags ist und wobei Unterstützung benötigt wird. Der Grad der Selbstständigkeit ist hierbei das Maß der Pflegebedürftigkeit.

Eine Pflegerin misst den Blutdruck bei einer Seniorin

Diese Pflege­grade gibt es

Es wird zwischen 5 Pflegegraden unterschieden:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Der MD legt den Pflegegrad fest und gibt eine Empfehlung zu geeigneten Pflegemaßnahmen und angebrachten Hilfsmitteln, Therapien sowie Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation.

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Die Feststellung des Pflegegrads durch den Medizinischen Dienst (MD) erfolgt entweder persönlich, telefonisch oder per Aktenlage.

Folgende Fähigkeiten werden berücksichtigt:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung sowie selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Jede dieser Eigenschaften wird mit Punkten bewertet. Aus der Gesamtpunktzahl ermittelt der MD den vorliegenden Pflegegrad.

Beispiel: Beim Punkt „Mobilität" prüft der MD, ob die antragstellende Person allein Treppen steigen kann oder getragen werden bzw. mit Hilfsmitteln transportiert werden muss. Das Treppensteigen ist dabei unabhängig von der individuellen Wohnsituation zu bewerten. Auch wenn im Wohnbereich keine Treppe vorhanden ist, fließt die Bewertung des Treppensteigens in die Einstufung des Pflegegrads mit ein.

Folgende Unterlagen solltest du bereithalten:

  • Medikamente und Medikamentenplan
  • Kopie der aktuellen Krankenhaus- und/oder Arztberichte
  • Bescheide und Gutachten anderer Leistungsträger (z. B. Schwerbehindertenbescheid)
  • Liste über regelmäßige Behandlungen wie An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutdruckmessen oder auch Krankengymnastik
  • Liste über alle notwendigen Hilfs- bzw. Pflegehilfsmittel
  • Ggf. die aktuelle Pflegedokumentation des Pflegedienstes

Für das Gespräch mit dem MD machst du dir am besten im Vorfeld schon einmal Notizen darüber, was du während eines normalen Tages noch selbstständig erledigen bzw. ausführen kannst und wobei du wiederum Hilfe durch andere benötigst. Schreib dir auf, bei welchen Verrichtungen es während deines Tagesablaufs Probleme gibt und wodurch deine Versorgung im Alltag verbessert wird.

Anträge

Antrag auf Pflegeleistungen stellen

Du hast viele Möglichkeiten, den Antrag zu stellen: ob telefonisch, per Post oder E-Mail, über unsere App oder persönlich in einem unserer Service-Center. Egal auf welchem Weg du den Antrag stellst: wir sind für dich da. Hier findest du auf jeden Fall den schriftlichen Antrag zum Download.

Mit diesen Leistungen unterstützen wir

Bei jedem Pflegegrad beteiligt sich deine Pronova BKK-Pflegekasse an verschiedenen Pflegeleistungen. Dazu gehören z. B. präventive Leistungen, die verhindern sollen, dass die Pflegebedürftigkeit sich verschlechtert. Zudem wollen wir dazu beitragen, dass die Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten bleibt.

Am Beispiel des Pflegegrades 1 zeigen wir dir unsere Unterstützung:

  • Pflegeberatung im häuslichen Bereich
  • Versorgung mit technischen und verbrauchbaren Pflegehilfsmitteln
  • Wohngruppenzuschlag in Höhe von 224 € monatlich
  • Beratungseinsätze durch einen professionellen Pflegedienst
  • Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich
  • Pflegeschulungen und Pflegekurse für pflegende Angehörige
  • Zuschuss in Höhe von 131 € monatlich bei Unterbringung in vollstationärer Pflegeeinrichtung
  • Pauschale an die Pflegeeinrichtung für Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung
  • Wohnumfeld­verbessernde Maßnahmen bis 4.180 €
  • Leistungen bei Pflegezeit oder kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Pflege Krankenschwester

Pflegeberatung auch digital möglich

Wir wissen, wie flexibel Pflegepersonen im Alltag sein müssen. Deshalb passen wir uns dir an: Unsere Pflegeberatung bieten wir auch als Videoberatung an – falls ein Treffen vor Ort mal nicht möglich sein sollte. Dafür benötigst du nur einen Laptop/PC, ein Tablet oder Smartphone mit „Google Chrome“ (Android) oder „Safari“ (iOS).

Nimm gerne mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren:

0214 32296-4929

pflegeberatung@pronovabkk.de