Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die Feststellung des Pflegegrads durch den Medizinischen Dienst (MD) erfolgt entweder persönlich, telefonisch oder per Aktenlage.
Folgende Fähigkeiten werden berücksichtigt:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung sowie selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Jede dieser Eigenschaften wird mit Punkten bewertet. Aus der Gesamtpunktzahl ermittelt der MD den vorliegenden Pflegegrad.
Beispiel: Beim Punkt „Mobilität" prüft der MD, ob die antragstellende Person allein Treppen steigen kann oder getragen werden bzw. mit Hilfsmitteln transportiert werden muss. Das Treppensteigen ist dabei unabhängig von der individuellen Wohnsituation zu bewerten. Auch wenn im Wohnbereich keine Treppe vorhanden ist, fließt die Bewertung des Treppensteigens in die Einstufung des Pflegegrads mit ein.
Folgende Unterlagen solltest du bereithalten:
- Medikamente und Medikamentenplan
- Kopie der aktuellen Krankenhaus- und/oder Arztberichte
- Bescheide und Gutachten anderer Leistungsträger (z. B. Schwerbehindertenbescheid)
- Liste über regelmäßige Behandlungen wie An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutdruckmessen oder auch Krankengymnastik
- Liste über alle notwendigen Hilfs- bzw. Pflegehilfsmittel
- Ggf. die aktuelle Pflegedokumentation des Pflegedienstes
Für das Gespräch mit dem MD machst du dir am besten im Vorfeld schon einmal Notizen darüber, was du während eines normalen Tages noch selbstständig erledigen bzw. ausführen kannst und wobei du wiederum Hilfe durch andere benötigst. Schreib dir auf, bei welchen Verrichtungen es während deines Tagesablaufs Probleme gibt und wodurch deine Versorgung im Alltag verbessert wird.