Zuschuss für die Kurzzeitpflege
Darauf kannst du dich verlassen: Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden von uns mit bis zu 1.774 € im Jahr bezuschusst. Sollte dies nicht ausreichen, kann eine Verlängerung im Rahmen der noch nicht in Anspruch genommenen Verhinderungspflege erfolgen. Die Kurzzeitpflege kann dadurch im Jahr auf bis zu 3.386 € erhöht werden. Der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt maximal 42 Tage im Jahr.
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst dann, wenn man seit mindestens 6 Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt wird.
Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht grundsätzlich für 56 Tage. Wenn jedoch das Budget der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege eher aufgebraucht ist (z. B. aufgrund der Höhe des täglichen Pflegesatzes der Einrichtung), ist die tatsächliche Dauer des Aufenthaltes in den meisten Fällen nicht für 8 Wochen möglich. Hierüber informiert dich das Pflegeheim oder deine Pronova BKK-Pflegekasse.