Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel

Auf einen Blick: Hier findest du die wichtigsten Informationen zu Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln. Wir unterstützen dich mit Kostenübernahmen und Zuschüssen.

Mehr zu Hilfsmitteln

Auf einen Blick: Hier findest du die wichtigsten Informationen zu Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln. Wir unterstützen dich mit Kostenübernahmen und Zuschüssen.

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Voraus­setzung für Pflege­hilfsmittel

Pflegehilfsmittel erleichtern Pflegebedürftigen und Pflegepersonen den Alltag. Deshalb übernimmt deine Pronova BKK-Pflegekasse die Kosten für verbrauchbare Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel. Voraussetzung ist, dass sie die Pflege erleichtern, die Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Zu Pflegehilfsmitteln zählen z. B. Flächen- und Händedesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzmasken sowie Einmalhandschuhe. Sie sind zum Verbrauch für private Pflegepersonen (pflegende Angehörige) bestimmt. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören z. B. Hausnotrufsysteme, Pflegebetten oder Urinflaschen.

So werden technische Hilfs­mittel beantragt

Die technischen Hilfsmittel zu Lasten der Pflegeversicherung können formlos beantragt werden – eine ärztliche Verordnung ist nicht zwingend notwendig. Du kannst sie über zugelassene Vertragspartner (z. B. Apotheken und Sanitätshäuser) beziehen. Die technischen Pflegehilfsmittel haben immer feste Vertragspreise. Den Antrag oder die ärztliche Verordnung sendest du dann an uns und wir kümmern uns um die Kostenübernahme.

Unser Zuschuss für verbrauch­bare Pflege­hilfsmittel

Für verbrauchbare Pflegehilfsmittel werden von deiner Pronova BKK-Pflegekasse pauschal bis zu 42 € monatlich übernommen.

Am besten wendest du dich an zugelassene Vertragspartner, z. B. Apotheken oder Sanitätshäuser. So brauchst du nicht in Vorleistung zu treten und die Kosten können direkt mit uns abgerechnet werden. Gerne geben wir dir Kontaktdaten von Vertragspartnern in deiner Nähe.

Alternativ können verbrauchbare Pflegehilfsmittel auch im Drogeriefachmarkt beschafft werden. Wir erstatten dir die Kosten gegen Vorlage der Rechnung oder Quittung nachträglich.

Beachte: Du entscheidest, wer dich mit den benötigten Pflegehilfsmitteln versorgt. Du nimmst direkten Kontakt mit den Anbietern auf und gehst einen Vertrag mit diesen ein. Unsererseits werden keine persönlichen Daten weitergegeben und wir kontaktieren auch niemanden, um gezielt Produkte zu vertreiben. Mehr dazu in unseren aktuellen Hinweisen.

Pflege Krankenschwester

Pflegeberatung auch digital möglich

Wir wissen, wie flexibel Pflegepersonen im Alltag sein müssen. Deshalb passen wir uns dir an: Unsere Pflegeberatung bieten wir auch als Videoberatung an – falls ein Treffen vor Ort mal nicht möglich sein sollte. Dafür benötigst du nur einen Laptop/PC, ein Tablet oder Smartphone mit „Google Chrome“ (Android) oder „Safari“ (iOS).

Nimm gerne mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren:

0214 32296-4929

pflegeberatung@pronovabkk.de