Voraussetzung für Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel erleichtern Pflegebedürftigen und Pflegepersonen den Alltag. Deshalb übernimmt deine Pronova BKK-Pflegekasse die Kosten für verbrauchbare Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel. Voraussetzung ist, dass sie die Pflege erleichtern, die Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.
Zu Pflegehilfsmitteln zählen z. B. Flächen- und Händedesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzmasken sowie Einmalhandschuhe. Sie sind zum Verbrauch für private Pflegepersonen (pflegende Angehörige) bestimmt. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören z. B. Hausnotrufsysteme, Pflegebetten oder Urinflaschen.