Dein Eigenanteil in Pflegeheimen
Aktuell gilt ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflegegrade 2 bis 5 – dieser ist für alle Bewohner*innen in Pflegeheimen gleich. Der Eigenanteil kann unterschiedlich sein und wird vom jeweiligen Pflegeheim bestimmt. Nicht übernommen werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder z. B Einzelzimmerzuschläge sowie andere Zusatzleistungen (Frisör, Fußpflege, Fernsehen, Telefon etc.). Zudem können Pflegeheime dir als Bewohner*in Investitionskosten in Rechnung stellen, sofern sie nicht vom jeweiligen Bundesland übernommen werden.
Gute Nachricht: Seit 2022 werden Bewohner*innen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, finanziell entlastet. Als deine Pflegeversicherung beteiligen wir uns nun am Eigenanteil. Dieser musste zuvor von dir selbst getragen werden. Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig vom Pflegegrad. Sie richtet sich danach, seit wann du bereits vollstationäre Pflegeleistungen beziehst. Je länger du betreut wirst, umso höher ist der Zuschuss deiner Pronova BKK-Pflegekasse zum Eigenanteil. Dies sind unsere prozentualen Beteiligungen am Eigenanteil je nach deiner Verweildauer in vollstationärer Pflege:
- 15 % Beteiligung bis einschließlich 12 Monaten
- 30 % Beteiligung bei mehr als 12 Monaten
- 50 % Beteiligung bei mehr als 24 Monaten
- 75 % Beteiligung bei mehr als 36 Monaten