Patientenver­fügung, Vorsorge­vollmacht und Betreu­ungsver­fügung

Mit Vorsorgedokumenten kannst du sicherstellen, dass deine Wünsche respektiert werden, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst. Lies hier nach, was mit den verschiedenen Dokumenten festgelegt wird.

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Mit Vorsorgedokumenten kannst du sicherstellen, dass deine Wünsche respektiert werden, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst. Lies hier nach, was mit den verschiedenen Dokumenten festgelegt wird.

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Vorsorgen ist wichtig

Bei Unfall, Pflege oder Krankheit im Alter bieten Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung einen festen Rahmen. Die Dokumente stellen sicher, dass immer in deinem Sinne entschieden wird. Klare Regelungen entlasten nicht nur dich, sondern auch deine Angehörigen.

  • Was kann festgelegt werden? Medizinische Maßnahmen, rechtliche und finanzielle Angelegenheiten sowie persönliche Belange.

  • Wann ist der richtige Zeitpunkt? Am besten jetzt! Wenn du fit bist, denk an deine Zukunft und triff kluge Entscheidungen.

Erfahre Wissenswertes über die 3 Vorsorgedokumente und wie sie sich unterscheiden.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist wie ein persönlicher Kompass für deine medizinische Behandlung. Hier legst du fest, welche Maßnahmen du in bestimmten Situationen möchtest oder ablehnst. Wichtig zu wissen: Möchtest du, dass bestimmte Personen für deinen Patientenwillen sorgen, kann dies nur über eine Vorsorgevollmacht geregelt werden.

Die Patientenverfügung ist nicht nur für dich wichtig, sondern auch für deine Angehörigen. Sie dient als Basis für medizinische Entscheidungen, z. B. bei lebensverlängernden Maßnahmen oder Organspende. Mit einer klaren Patientenverfügung entlastest du deine Angehörigen und sorgst dafür, dass deine Wünsche respektiert werden Du kannst deine Wünsche bezüglich der Patientenverfügung auch mit deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt besprechen.

Wichtig ist, dass deine Patientenverfügung schriftlich vorliegt und durch Namensunterschrift eigenhändig oder durch ein von einer Notarin oder einem Notar beglaubigtes Handzeichen unterschrieben ist.

Die Patientenverfügung konzentriert sich auf medizinische Belange. Die Vorsorgevollmacht hingegen betrifft rechtliche und finanzielle Angelegenheiten. Zudem kannst du in der Vorsorgevollmacht bestimmte Personen eintragen, die sich um deinen Patientenwillen kümmern sollen. Beide Dokumente zusammen sorgen für umfassende Sicherheit.

Ja, eine Patientenverfügung ist auch ohne Notar*in gültig, solange sie schriftlich formuliert und eigenhändig unterschrieben ist.

Teile das Original mit vertrauten Personen wie der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt und einer Vertrauensperson. Du kannst die Patientenverfügung auch im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen, sodass Ärztinnen und Ärzte dort darauf zugreifen können. Übrigens: Eine Patientenverfügung kann jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen werden.

Beratung ist entscheidend! Hol dir Hilfe von unabhängigen Patientenberater*innen oder medizinischem Fachpersonal, um sicherzustellen, dass deine Angaben korrekt hinterlegt sind.

Du möchtest mehr wissen? Weitere Informationen und Anforderungen an die Patientenverfügung findest du beim Bundesministerium der Justiz.

Vorsorgevollmacht

Ergänzend zur Patientenverfügung kannst du eine Vorsorgevollmacht ausstellen, die sich nicht an Ärzte und Ärztinnen richtet. Sondern eine von dir gewählte Vertrauensperson bevollmächtigt, um sich vor allem um finanzielle und vertragliche Fragen zu kümmern.

Die Vorsorgevollmacht gibt dir Kontrolle über rechtliche und finanzielle Angelegenheiten, wenn du selbst nicht mehr handeln kannst. Bei medizinischen Fragen kommt sie nicht zum Tragen.

Im Falle von Krankheit, Unfall oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte bewahrt dich eine Vorsorgevollmacht vor rechtlichen Unklarheiten. Sie sollte schriftlich und eigenständig unterschrieben sein. Eine Vorsorgevollmacht kann z. B. bei Vertragsabschlüssen oder der Vermögensverwaltung entscheidend sein. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann ein Gericht eine rechtliche Betreuungsperson bestellen. Heißt, es kann auch eine Person deine Interessen vertreten und sich um deine finanziellen Belange kümmern, die du selbst nicht ausgesucht hättest.

Wenn eine Geltung über den Tod hinaus gewünscht ist, muss dies in der Vorsorgevollmacht festgelegt werden.

Grundsätzlich gilt sie auch für die „digitalen Rechts- und Vermögensangelegenheiten" der verstorbenen Person. Dennoch verweigern Internetunternehmen in der Praxis oft die Herausgabe von Zugangsdaten unter Hinweis auf postmortale Persönlichkeitsrechte sowie andere Schutzgesetze.

Eine Vorsorgevollmacht kann jedoch so gestaltet werden, dass Bevollmächtigten unabhängig von der Frage der Erbenstellung gestattet wird, über den digitalen Nachlass in gewisser Weise zu verfügen. Das heißt beispielsweise Verträge zu kündigen oder Daten zu löschen. Dies setzt voraus, dass Vollmachtgeber*innen ihren Vertrauenspersonen alle wichtigen Zugangsdaten in der Vorsorgevollmacht auflisten.

Falls man allerdings nicht möchte, dass Erb*innen diese digitalen Informationen erhalten, kann man mit der Sicherung und Verwaltung des digitalen Nachlasses eine neutrale Instanz beauftragen. Das können beispielsweise Testamentsvollstrecker*innen sein.

Auch hier gilt: Vertrauenspersonen sollten das Original in Händen halten. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass du mehrere Vorsorgevollmachten zu unterschiedlichen Angelegenheiten erstellen kannst und somit auch mehrere Personen bevollmächtigen kannst. Eine Person kann sich um deine Bankgeschäfte kümmern und eine andere Person um vertragsrechtliche Fragen. Möchtest du die Vollmachten aufteilen, muss für jede Person eine eigene Vollmacht ausgefüllt werden.

Wichtig ist außerdem, dass die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen wird, sodass das Gericht bei Unklarheiten darauf zugreifen und sich darauf berufen kann.

Lass dich am besten beraten und bei der Erstellung unterstützen. Denn die Formulierungen müssen konkret sein. Beim Bundesministerium der Justiz findest du Musterformulare und die Möglichkeit zur Online-Erstellung einer Vorsorgevollmacht.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist sinnvoll, wenn keine Vertrauensperson für eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist.

Die Betreuungsverfügung bestimmt, wer deine persönlichen Angelegenheiten regeln darf, wenn du es selbst nicht mehr kannst. Die betreuende Person wird durch das Gericht bestellt und unterliegt dessen Kontrolle. Mit der Betreuungsverfügung kann auch festgelegt werden, wer keine Entscheidungen treffen soll. Wer eine Vorsorge­vollmacht hat, kann in der Regel auf eine Betreuungsverfügung verzichten.

Die Betreuungsverfügung betrifft ausschließlich persönliche Belange, wie Wohnort oder Pflegebedarf. Sie ist z. B. wichtig bei der Entscheidung über den Aufenthaltsort. Geschäftliche Angelegenheiten können nicht über eine Betreuungsverfügung geregelt werden.

Auch hier sollten Vertrauenspersonen das Original in Händen halten. Zusätzlich sollte die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden, damit das Gericht darauf zugreifen kann.

Beim Bundesministerium der Justiz findest du weitere Informationen und Muster für die Erstellung.

Vorsorgedokumente richtig erstellen

Online-Tools, Musterformulare zum Ausdrucken und weiterführende Informationen findest du stets auf dem neuesten Stand auf der Website vom Bundesministerium der Justiz.

Für die Erstellung deiner Vorsorgedokumente ist es wichtig, dass du sie in Ruhe überdenkst. Stelle sicher, dass du deine Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen treffen kannst und im Notfall alles geregelt ist. So kannst du dir sicher sein, dass deine Wünsche respektiert werden. Das ist eine Erleichterung für dich und deine Angehörigen.

Pflege Krankenschwester

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