Wohngruppen bei Pflegebedürftigkeit
In der Gruppe fällt vieles leichter – das gilt auch bei der Pflege. Wenn du dich als Pflegebedürftige*r einer selbstorganisierten Wohngruppe anschließen möchtest, unterstützen wir dich mit einem monatlichen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 €.
Voraussetzung für den Wohngruppenzuschlag ist, dass regelmäßig mindestens 3 und maximal 11 Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 bis 5 in der Wohngemeinschaft leben. Eine Präsenzkraft kümmert sich dabei vor Ort um die Organisation und die Sicherstellung der Pflege.
Gut zu wissen: Der Wohngruppenzuschlag wird zusätzlich zum Pflegegeld und den Sach- oder Kombinationsleistungen gezahlt.