Mutterschaftsgeld

Bald wirst du Mama und vor dir liegt eine neue, aufregende Zeit. Damit du diese bestmöglich genießen kannst, bist du in den Wochen vor und nach der Geburt besonders geschützt. Während des Mutterschutzes erhältst du zur finanziellen Absicherung das sogenannte Mutterschaftsgeld. Wir sagen dir, wann du es bekommst, wie hoch es ist und wie du es beantragst.

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Bald wirst du Mama und vor dir liegt eine neue, aufregende Zeit. Damit du diese bestmöglich genießen kannst, bist du in den Wochen vor und nach der Geburt besonders geschützt. Während des Mutterschutzes erhältst du zur finanziellen Absicherung das sogenannte Mutterschaftsgeld. Wir sagen dir, wann du es bekommst, wie hoch es ist und wie du es beantragst.

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Finanzielle Absicher­ung für Mutter und Baby

Schwangere brauchen besonderen Schutz, gerade kurz vor und nach der Entbindung. Damit dir als werdende Mutter in dieser Zeit kein finanzieller Nachteil – z. B. durch eine Pause im Job – entsteht, zahlt dir deine Pronova BKK Mutterschaftsgeld.

Mutterschaftsgeld bekommst du ab 6 Wochen vor und bis 8 Wochen nach der Entbindung – also insgesamt 14 Wochen plus dem Entbindungstag. Bei der Geburt eines behinderten Kindes und einer Früh- oder Mehrlingsgeburt erhöht sich dein Anspruch auf 12 Wochen nach der Entbindung. In diesen Fällen sind es also 18 Wochen plus Entbindungstag.

Du kannst Mutterschaftsgeld beantragen, wenn:

  • Du als Arbeitnehmerin aufgrund der Mutterschutzfrist kein Arbeitsentgelt erhältst
  • Du in Heimarbeit beschäftigt bist
  • Dein Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgebenden zulässig aufgelöst worden ist
  • Du Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt beziehst
  • Du als selbstständig Tätige bei Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert bist

Die Höhe deines Mutterschaftsgeldes berechnet sich aus deinem Nettoarbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Es beträgt maximal 13 € pro Tag. Falls du vorher mehr verdient hast, zahlt dein Arbeitgebender den Differenzbetrag. Wenn du nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehst und beispielsweise Arbeitslosengeld beziehst, erhältst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

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Mutterschaftsgeld easy berechnen

Du möchtest wissen, wieviel Mutterschaftsgeld du bekommst? Rechne es ganz einfach aus mit unserem Mutterschaftsgeldrechner.

So beantragst du Mutter­schafts­geld

Wichtig zu wissen: Mutterschaftsgeld bekommst du nicht automatisch, du muss es bei deiner Krankenkasse beantragen. Aber keine Sorge, das geht ganz einfach.

Damit du das Mutterschaftsgeld auf jeden Fall auch schon vor der Entbindung bekommst, lass dir rechtzeitig eine Bescheinigung über den erwarteten Entbindungstag von deiner Ärztin oder deinem Arzt bzw. deiner Hebamme oder deinem Geburtshelfer geben. Angaben, wie z. B. deine Bankverbindung, ergänzt du bitte selbst.

Die Bescheinigung sendest du anschließend einfach an uns. Du kannst sie auch ganz easy über unsere App einreichen. Den Rest erledigen wir für dich: Wir setzen uns mit deiner Arbeitgeberin bzw. deinem Arbeitgeber in Verbindung, um weitere Infos einzuholen – z. B. über die Höhe deines Einkommens der letzten 3 Monate – und berechnen dein Mutterschaftsgeld. Das überweisen wir dir dann ruckzuck aufs Konto.

Wenn dein Kind auf der Welt ist, brauchen wir eine offizielle Bescheinigung über die Geburt und den Entbindungstag. Das kann die Geburtsurkunde, der Eintrag im Mutterpass sein oder eine Bestätigung z. B. vom Krankenhaus. Das Dokument kannst du uns ebenfalls über unsere App zukommen lassen.

Deine Mitgliedschaft bei uns bleibt für den Zeitraum, in dem du Mutterschaftsgeld erhältst, grundsätzlich bestehen.

Achte unbedingt darauf, auch das Elterngeld zu beantragen – und zwar direkt nach der Geburt! Dafür brauchst du einen Nachweis über das gezahlte Mutterschaftsgeld. Diesen senden wir dir automatisch nach der Entbindung zu. Ausführliche Informationen zum Thema Elterngeld findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Mutterschaftsgeld für Familien­versicherte

Wenn du zu Beginn deiner Schutzfrist nicht selbst als Mitglied krankenversichert bist, also z. B. eine Familienversicherung besteht, erhältst du unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

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