Finanzielle Absicherung für Mutter und Baby
Schwangere brauchen besonderen Schutz, gerade kurz vor und nach der Entbindung. Damit dir als werdende Mutter in dieser Zeit kein finanzieller Nachteil – z. B. durch eine Pause im Job – entsteht, zahlt dir deine Pronova BKK Mutterschaftsgeld.
Mutterschaftsgeld bekommst du ab 6 Wochen vor und bis 8 Wochen nach der Entbindung – also insgesamt 14 Wochen plus dem Entbindungstag. Bei der Geburt eines behinderten Kindes und einer Früh- oder Mehrlingsgeburt erhöht sich dein Anspruch auf 12 Wochen nach der Entbindung. In diesen Fällen sind es also 18 Wochen plus Entbindungstag.
Du kannst Mutterschaftsgeld beantragen, wenn:
- Du als Arbeitnehmerin aufgrund der Mutterschutzfrist kein Arbeitsentgelt erhältst
- Du in Heimarbeit beschäftigt bist
- Dein Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgebenden zulässig aufgelöst worden ist
- Du Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt beziehst
- Du als selbstständig Tätige bei Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert bist
Die Höhe deines Mutterschaftsgeldes berechnet sich aus deinem Nettoarbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Es beträgt maximal 13 € pro Tag. Falls du vorher mehr verdient hast, zahlt dein Arbeitgebender den Differenzbetrag. Wenn du nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehst und beispielsweise Arbeitslosengeld beziehst, erhältst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.