Zusatzleistungen als Satzungsleistung
Nimmt deine Arztpraxis bereits am Premium-Gesundheitsprogramm Starke Kids by BKK teil, werden die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 direkt mit uns abgerechnet. Für dich ganz einfach: Du musst lediglich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) deines Kindes zum Termin mitbringen.
Sollte deine Wunsch-Praxis nicht dem Gesundheitsprogramm Starke Kids by BKK beigetreten sein und du möchtest die Untersuchungen trotzdem durchführen lassen, können wir die Kosten mit jeweils max. 50 € erstatten. Voraussgesetzt bei deinem Kind bestehen bereits Risikofaktoren, die auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen. Dazu gehören z. B. Auffälligkeiten der Atmungsorgane, der geistig-seelischen Entwicklung, des Wachstums oder des Knochenbaus.
Die Rechnung kannst du einfach bei uns einreichen. Achte darauf, dass die Rechnung den Nachweis enthält, dass die genannten Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung erfüllt sind. Wir benötigen dann keine weiteren medizinischen Unterlagen.
Für mehr Infos zu unserem Premium-Gesundheitsprogramm, schau doch einfach auf der Seite „Starke Kids by BKK“ vorbei.