Fissurenversiegelung

Schütze deine Zähne und erfahre, wie du mit Versiegelungen proaktiv Karies vorbeugen kannst. Wir unterstützen dich dabei und übernehmen anteilig die Kosten.

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Schütze deine Zähne und erfahre, wie du mit Versiegelungen proaktiv Karies vorbeugen kannst. Wir unterstützen dich dabei und übernehmen anteilig die Kosten.

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Gib Karies keine Chance!

Zähneputzen und die richtige Reinigung sind super wichtig für unsere Zähne.

Während die glatten Zahnflächen und Höcker sich leicht putzen lassen, schafft es die Zahnbürste leider nicht immer in die kleinsten Rillen vorzudringen. Zähne mit zerklüfteter Oberfläche sind dabei besonders kariesgefährdet: In ihren Rillen und Vertiefungen, den so genannten Fissuren, können sich leicht Bakterien ansammeln. Die gute Nachricht für dich: Eine Fissurenversiegelung kann das Eindringen der Bakterien und damit die Kariesanfälligkeit für viele Jahre erheblich senken.

Darum ist eine gründliche Zahnreinigung nicht genug!

Selbst bei regelmäßigem Zähneputzen kommt es vor, dass Essensreste und kariesfördernde Bakterien in den Zahnvertiefungen stecken bleiben. Und wenn die Milchzähne erst einmal durch die bleibenden Zähne ersetzt worden sind, ist eine richtige Mundhygiene doppelt wichtig. Denn besonders kariesgefährdet sind bei Kindern die hinteren Backenzähne, die sog. Molaren. Deshalb solltest du die Zähne deines Nachwuchses möglichst frühzeitig versiegeln lassen, um sie gegen Karies zu schützen. Die Pronova BKK hilft dabei:

  • Die Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen kann bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 6. und 17. Lebensjahr an den bleibenden Molaren (Zähnen 6 und 7) 1x je Zahn abgerechnet werden.
  • Bei vorzeitigem Durchbruch der 6-Jahresmolaren kann eine Versiegelung auch vor dem 6. Lebensjahr durchgeführt werden.
  • Die Versiegelung von Milchzähnen, bleibenden Prämolaren (Zähne 4 und 5) bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 6. und 17. Lebensjahr, kann nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Diese Berechnung erfolgt dann als private Mehrleistung.
  • Über die im fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelte zahnärztliche Behandlung hinaus, beteiligt sich deine Pronova BKK an den Kosten für eine von zugelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringenden durchgeführte Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren 4 und 5 nach dem FDI Zahnschema im bleibenden Gebiss für Versicherte zwischen dem 6. und 17. Lebensjahr.
  • Deine Pronova BKK erstattet nach Vorlage der spezifizierten Rechnung die Kosten bis zu einem Betrag von insgesamt 50 € je Versichertem.

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