So funktioniert die Kostenerstattung im Ausland
Bei der Anfertigung von Zahnersatz im europäischen Ausland und in Abkommensstaaten müssen die deutschen Antragsvorschriften eingehalten werden. Das bedeutet: Der Heil- und Kostenplan muss vor der Behandlung von der Pronova BKK genehmigt werden. Art, Umfang und Kosten des geplanten Zahnersatzes müssen dabei einwandfrei zu erkennen sein.
Bei der Anfertigung von Zahnersatz im europäischen Ausland und in Abkommensstaaten muss der Heil- und Kostenplan vor der Behandlung von uns genehmigt werden.
Wichtig: Bei fremdsprachigen Heil- und Kostenplänen benötigen wir auch eine detaillierte Übersetzung.
Damit du finanzielle Unterstützung bekommst, ist die Vorlage von übersetzten und quittierten Rechnungen sehr wichtig. Für den erhöhten Aufwand werden bei der Erstattung 5 % Verwaltungskosten abgezogen. In den Rechnungen müssen Honorarkosten, die Material- und Laborkosten und ein Befund des gesamten Gebisses gesondert ausgewiesen sein.