Sobald du in Deutschland eingereist bist, solltest du dich bei der Stadt bzw. der Gemeinde anmelden.
Ab dem 01.06.2022 haben erwerbsfähige hilfebedürftige Personen aus der Ukraine Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn sie am 24.02.2022 einen Wohnsitz in der Ukraine hatten. Mit dem Bezug des Arbeitslosengeld II werdet ihr, also du und deine Familienangehörigen, bei einer Krankenkasse krankenversichert.
Den Antrag auf Arbeitslosengeld II stellst du bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise im Jobcenter.
Hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, z. B. weil du erwerbsunfähig bist, hast du Anspruch auf Sozialhilfe. In diesen Fall kannst du nicht bei einer Krankenkasse versichert werden. Wichtig; Du stehst nicht alleine da. Wenn du medizinische Behandlung benötigst, wende dich in diesem Fall an das Sozialamt. Du bekommst von dort einen Behandlungsschein.
Bist du nicht hilfebedürftig, z. B. weil du über ausreichend Geld zur Bestreitung deines Lebensunterhaltes verfügst, hast du die Möglichkeit dich bei einer Krankenkasse freiwillig zu versichern. Den Beitritt musst innerhalb von 6 Monaten nach deiner Ankunft in Deutschland erklären. In diesem Fall musst du die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen.