Telefonische Krankschreibung jetzt dauerhaft möglich

Seit dem 07.12.2023 können sich Personen mit leichten Krankheitssymptomen bei ihrer Ärztin oder bei ihrem Arzt telefonisch krankschreiben lassen. Hier erfährst du, was du bei einer Krankschreibung beachten solltest.

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Seit dem 07.12.2023 können sich Personen mit leichten Krankheitssymptomen bei ihrer Ärztin oder bei ihrem Arzt telefonisch krankschreiben lassen. Hier erfährst du, was du bei einer Krankschreibung beachten solltest.

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Das Wichtigste zusammengefasst

Wenn du erkältet bist, Magenprobleme oder andere leichte Beschwerden hast, brauchst du nicht mehr persönlich in die Arztpraxis gehen, um eine Krankschreibung (AU) zu erhalten. Das haben Ärztinnen, Ärzte, Krankenkassen und Kliniken gemeinsam entschieden. Ab sofort ist dies telefonisch möglich. Dadurch sollen Arztpraxen entlastet, ein Ansteckungsrisiko minimiert und die Anzahl von Krankheitstagen reduziert werden.

Die Regelung der telefonischen Krankschreibung gab es zuerst während der Corona-Pandemie und wurde jetzt dauerhaft eingeführt. Sie gilt nun für alle Krankheiten und nicht nur für Atemwegsinfektionen.

Ab wann gilt die Regelung?

Die telefonische Krankschreibung gilt ab sofort. Natürlich ist der Praxisbesuch für eine Krankschreibung auch weiterhin möglich.

Voraussetzungen für die telefonische Krankschreibung

Damit du dich telefonisch krankschreiben lassen kannst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Arztpraxis muss dich bereits kennen.
  • Du darfst keine schweren Krankheitssymptome haben, die eine Untersuchung erfordern.
  • Die Arztpraxis bietet keine Videosprechstunde an.
  • Die erste Krankschreibung gilt max. für 5 Tage. Wenn du danach immer noch krank bist, musst du die Praxis persönlich aufsuchen.

Möchtest du lieber eine Videosprech­stunde?

Versicherte der Pronova BKK können kostenlos die Videosprechstunde der TeleClinic nutzen. Dort kannst du ärztlichen Rat einholen, ein Rezept erhalten und dich auch krankschreiben lassen.

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