Behandlungsfehler: Hilfe im Ernstfall

Eine Situation, die keiner erleben oder sich vorstellen möchte. Aber: Wir sind für dich da, wenn du oder deine Angehörigen von Behandlungs­fehlern betroffen seid. Erfahre hier, wie wir dich und deine Familie unterstützen.

Eine Situation, die keiner erleben oder sich vorstellen möchte. Aber: Wir sind für dich da, wenn du oder deine Angehörigen von Behandlungs­fehlern betroffen seid. Erfahre hier, wie wir dich und deine Familie unterstützen.

Wir sind an deiner Seite

Laut Bundesärztekammer gibt es pro Jahr mehr als 1 Milliarde ärztliche Behandlungs-Kontakte. Die gute Nachricht: Die Wahrscheinlichkeit, durch einen Behandlungsfehler zu Schaden zu kommen, ist äußerst gering. Doch Fehler können jedem Menschen ganz ohne Absicht passieren. Wenn du einen begründeten Verdacht hast, empfehlen wir dir, der Sache nachzugehen. Auf unsere Unterstützung kannst du dich verlassen.

Wann spricht man von einem Be­hand­lungs­fehler?

Als Patient*in hast du immer Anspruch auf eine ärztliche, zahnärztliche und pflegerische Behandlung, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht. Eine Garantie für einen Behandlungserfolg kann dabei im Voraus nicht gegeben werden. Wird aber gegen die allgemein anerkannten fachlichen Standards verstoßen, kann dies ein Behandlungsfehler sein. 

Der 1. Schritt: das Gespräch suchen

Eine medizinische Behandlung setzt immer großes Vertrauen gegenüber der Ärztin oder dem Arzt voraus. Wird durch die Behandlung nicht der gewünschte Erfolg erzielt, können dir verständlicherweise Zweifel kommen. Du fragst dich vielleicht, ob die Behandlung richtig und sorgfältig durchgeführt wurde.

Wenn du diese Bedenken hast, empfehlen wir dir zunächst ein klärendes Gespräch mit deiner behandelnden Ärztin oder deinem behandelnden Arzt. Oft lassen sich so bereits bestehende Zweifel oder Missverständnisse ruckzuck klären. Gut zu wissen: In vielen Kliniken gibt es zentrale Beschwerdestellen, an die du dich als Patient*in wenden kannst.

So weist du Behand­lungs­fehler nach 

Grundsätzlich müssen Patient*innen nachweisen, dass durch ein ärztliches Fehlverhalten ein Schaden entstanden ist. Hierbei hilft ein medizinisches Gutachten. Im Gutachten wird dabei der Frage nachgegangen, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Wenn du deinen Behandlungsablauf durch den Medizinischen Dienst (MD) begutachten lassen willst, helfen wir dir dabei. Sollten dir noch keine Behandlungsunterlagen vorliegen, unterstützen wir dich ebenfalls dabei, diese zu beantragen.

Zusammen klären wir dann:

  • Fragestellungen zum Behandlungsablauf – ggf. wird ein kostenfreies Gutachten für dich erstellt
  • Welche weiteren Schritte du gerne auf Basis des erfolgten Gutachtens unternehmen möchtest
  • Deine Rechte und Optionen bei der Prüfung von vermuteten Behandlungsfehlern

Telefon mit Kreis

Unsere Expert*innen stehen dir zur Seite

Ruf uns gerne für eine persönliche Beratung zum Thema Behandlungsfehler an (Mo bis Do von 08:00 bis 17:00 Uhr, Fr von 08:00 bis 15:00 Uhr) oder sende uns eine E-Mail:

05921 78493-4922

behandlungsfehler@pronovabkk.de