1. Schwerpunkt: Kinder- und Jugenduntersuchung
Mit zunehmendem Alter des Kindes besteht eine Tendenz zum Vergessen der Vorsorgeuntersuchungen. Da gerade in diesen Jahren wichtige Untersuchungen und Impfungen anstehen, ist unser Erinnerungsservice für viele Familien eine echte Hilfe. Besonders wichtig sind diese Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, weil hier gezielt auf Auffälligkeiten geachtet wird. Deshalb nutze unsere App und bekomme zu allen Vorsorgeuntersuchungen von der U4 bis zur J2 von uns eine Erinnerung digital zugesandt.
Die ersten 3 Kinderuntersuchungen sind innerhalb der ersten 10 Lebenswochen. Hier ist die Teilnahmequote naturgemäß besonders hoch – zumal die U1 unmittelbar, die U2 in den ersten 10 Tagen nach der Geburt und die U3 zwischen der 4. und der 6. Lebenswoche durchgeführt werden.
Die U4 bis U6 finden ab dem 3. Monat bis zum Ende des 1. Lebensjahres statt und werden aufgrund ihrer relativ dichten Abfolge noch von vielen, doch längst nicht mehr von allen Eltern wahrgenommen.
Die U7 ist vor dem 2. Geburtstag, die U7a vor dem 3. Geburtstag, die U8 kurz vor dem 4., die U9 direkt nach dem 5. Geburtstag. Bereits die U7 gerät bei den Eltern oft gänzlich aus dem Blickfeld. Deshalb bekommt der Erinnerungsservice ab der U7 eine besonders wichtige Bedeutung.
Die U10 und U11 sind Extras der Pronova BKK und werden im Alter von 7 bis 8 Jahren beziehungsweise 9 bis 10 Jahren gemacht. Mit vielen Arztpraxen haben wir bereits Verträge geschlossen, so dass wir die Kosten dafür direkt über deine Versichertenkarte übernehmen. Falls deine Arztpraxis noch nicht dabei sein sollte, ruf uns einfach an – wir beraten dich gerne.
Die J1 ist für Kinder und Jugendliche von 12 bis 14 Jahren.
Ebenfalls eine Extraleistung der Pronova BKK ist die J2. Hier geht es neben der Gesundheitsuntersuchung für die 16- bis 18-Jährigen um weitere Fragen, die in diesem Lebensabschnitt wichtig sind. Genau wie bei der U10 und U11 bestehen bereits viele Verträge mit Arztpraxen. Sollte deine Wunsch-Arztpraxis noch nicht dabei sein, ruf uns einfach an.