Wer muss Zuzahlungen leisten?
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden von den Versicherten für die meisten medizinischen Leistungen Zuzahlungen erhoben. Ausnahme sind Kinder unter 18 Jahren. Sie sind generell von allen Zuzahlungen befreit, außer bei Fahrkosten und Zahnersatz.
Grundsätzlich beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €. Liegen die Kosten unter 5 €, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.
Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 % (chronisch Kranke 1 %) der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Familien erhalten entsprechende „Familienabschläge“. Alle Zuzahlungen (außer bei Zahnersatz) werden für das Erreichen dieser Belastungsgrenze berücksichtigt. Die geleisteten Zuzahlungen sind durch entsprechende Quittungen nachzuweisen. Haben Versicherte ihre Belastungsgrenze erreicht, sind sie von weiteren Zuzahlungen befreit.